Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Prozeßbeobachter gesucht für Prozeß von falscher Staatsanwaltschaft vs. falsche Polizisten in Meißen am 15.12.2015

Der verbotenerweise den Richtereid geleistete weisungsgebundene Staatsanwalt Thürmer ( http://grundrechteforum.de/237553 ) der Fa. „Staatsanwaltschaft“ Dresden hat 19 vorgeblich falsche Polizisten und angebliche Reichsbürger angeklagt. Mehrere Leute der Firma Polizei sollen als Zeugen agieren. Ein Staatsanwalt gehört zur Exekutive und hätte nach rechtstaatlichen Grundsätzen den Beamteneid zu leisten. Somit waren und sind alle Verfahren, welche von einem Staatsanwalt begleitet wurden und werden, verfassungs- und beamtengesetzwidrig. 

Es ist eher zu befürchten, daß hier ein Schauprozeß zur vorsorglichen Niederschlagung von jeglichen Bürgerprotesten durchgeführt werden soll.
Auf Grund der Medienhetze im Vorfeld ist kein faires Verfahren zu erwarten, somit Verstoß gegen Art. 6 EMRK
u.a. ……..…

 



Die Angeschuldigten sollen den seit 01.08.2012 selbständig ( § 2 Abs.1 GVO) handelnden Unternehmer ( §51a GVO) „Gerichtsvollzieher“ L., welcher bei der Begehung von Straftaten wie Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Urkundenfälschung, Plünderung gemäß Art.47 HLKO auf frischer Tat angetroffen wurde, der Freiheit beraubt haben. Die Tatsache, daß die nun Angeschuldigten sich auf ihre per Gesetz verbrieften Jedermannsrechte berufen und nichts diesem Gesetz entgegenstehendes getan haben, wird von der Gegenseite negiert, ignoriert.

Der Prozeß findet am 15. 12. 2015 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1, Anbau, Außenstelle Neumarkt 19 in 01662 Meißen statt.

Es wird um rege Teilnahme von Prozeßbeobachtern gebeten, es ist der Auftakt gegen 4 der 19 Angeschuldigten.
Gegen sämtliche Beschäftigte der vorgeblichen Staatsanwaltschaft Dresden und des Amtsgericht Meißen wurden wegen Hochverrat und anderen Straftaten schon Strafantrag gestellt, was die Angestellten des vorgeblichen Gerichtes nicht davon abhält, nach Schema F weiter zu machen.

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Wer Zeuge dieses vermutlich „staatlichen“ Auftrages sein möchte, sollte dabei sein.

Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726, verfügt durch König Friedrich Wilhelm I. in Preußen:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene Schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

 


Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.12.2015

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