Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

UN-Migrationpakt doch verbindlich

Berlin/München (ADN). Zahllose deutsche Bundesbürger haben sich an ihre gewählten Bundestagsabgeordneten schriftlich gewandt, um ihre Ablehnung des UN-Migrationspaktes kundzutun. Die meisten von ihnen bekamen eine Standardantwort, in der auf die rechtlich nicht bindende Wirkung des Paktes hingewiesen wird.

Bei der Standard-Antwort handelt es sich um eine Fehlinformation, teilt das Internet-Portal http://www.vera-lengsfeld.de am Montag mit. Seit der Annahme vor sieben Tagen in Marrakesch sei bekannt, dass das Abkommen doch juristische Bindungswirkungen entfaltet.

Wie es dazu gekommen ist und was die angesprochenen Volksvertreter dazu sagen, würden die falsch informierten Wähler gern erfahren.  Die dazu von dem Leser Christian Sporer an seinen Münchner Bundestagsabgeordneten Michael Kuffer von der CSU gerichteten Fragen deuten sichtbar auf ein großes Täuschungsmanöver hin.

Sporer weist im Übrigen seinen in München direkt gewählten Bundestagsabgeordneten auf die Realitätsferne des UN-Migrationspaktes hin. Eine Antwort ist bislang nicht bekannt. Auf der offziellen Homepage des Volksvertreters Kuffer, die unter dem Leitspruch „Politik braucht Typen“ steht, ist keinerlei Hinweis auf die brisante Anfrage zu finden.  ++ (un/mgn/17.12.18 – 330)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.12.2018


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