Berliner Rechtsanwältin: Knabenchöre verstoßen gegen Gleichberechtigung

Knabenchor in der Kruezkirche (Archiv)

© AFP 2018 / ARNO BURGI

Armin Siebert

Nach Ansicht einer Berliner Rechtsanwältin verstoßen Knabenchöre gegen die Gleichberechtigung. Die Juristin vertritt Mädchen, die ihre Aufnahme in berühmte Knabenchöre, wie in den Leipziger Thomanerchor, einklagen wollen.

In einem Knabenchor dürfen nur Jungen singen. Genauso wie es Frauenchöre gibt, bestehen Knabenchöre, deren spezifischer Klang und Charakter gerade darauf beruht, dass nur Jungen bis zu einem bestimmten Alter teilnehmen dürfen. Darin sieht die  Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz und versucht dagegen zu klagen. Dem Evangelischen Pressedienst sagte die Juristin, dass die Ablehnung von Mädchen bei bekannten Knabenchören, die staatlich gefördert würden, eine Diskriminierung nach Artikel 3, Abs. 3 der Verfassung sei, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet.

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„Mädchen können genauso singen“

Bräcklein vertritt Mädchen, die von Spitzenchören abgelehnt wurden. Die großen Knabenchöre, wie der Leipziger Thomanerchor, der Dresdner Kreuzchor oder die Regensburger Domspatzen, seien, gerade zur Weihnachtszeit, überall in Kirchen und im Fernsehen präsent, sagte Bräcklein. Mädchen, die ebenfalls in diesen Chören singen wollen, würde durch ihre Ablehnung suggeriert, dass sie nicht in der Lage wären, Motetten von Bach oder Mozart zu singen, so die Juristin.“Genau das stimmt aber nicht. Mädchen können genauso singen“, unterstrich die Anwältin.

Reflexhafter Widerstand

Auch das Argument der Experten, dass Knabenchöre einen unverwechselbaren Klang hätten, lässt Bräcklein nur bedingt gelten. Zwar gäbe es möglicherweise einen bestimmten Klang von Knabenstimmen, der sich „vielleicht auch auf den Klang der Gruppe“ auswirken könne, so die Anwältin. Aber rein rechtlich würde dies keine Rolle spielen.

Auch spielen für die Juristin nicht in erster Linie die Hörgewohnheiten eine Rolle, sondern „primär sollte es um die Grundrechtsverwirklichung von Kindern gehen“, so Bräcklein. Die Anwältin fordert gegenüber dem Evangelischen Pressedienst gleichberechtigte Ausbildungs- und Auftrittschancen für beide Geschlechter.

„Die bekannten Knabenchöre müssen sich bei einer Öffnung natürlich umstellen. Hier sehe ich schon die Gefahr des reflexhaften Widerstands“, sagte Bräcklein.

Bräcklein appellierte an die Chorleitungen, „Traditionen mutig infrage zu stellen“. Dies könnte gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen.

Quelle: Sputnik vom 27.12.2018


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Mich wollten DIE in der ersten Instanz für sechs Monate einsperren, weil ich auch wie die Anwältin, Gleichheit nach GG Art. 3 aber für Fluchtsimulanten mit Rentenanspruch in Verbindung Testosteron Ausgleich zum Schutz unserer Frauen gefordert hatte! Bei den Knabenchören zählt das Hausrecht und dann noch die Einwilligung der Eltern weil die Kinder nicht geschäftsfähig sind. Die Anwältin soll Ihre Wahnvorstellungen durch Suchtmittel unter Kontrolle bringen. Blauer Dunst bei klarer Sicht macht lächerlich!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Für solche „Rechtsanwältinnen“ ist schon ein Platz in Workuta reserviert.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Frau RA leidet unter Genderwahn ! Sollte dringend einen Arzt besuchen.