Finanzamtliches Schelmenstück – Hamburgs Rudervereinen droht Verlust der Gemeinnützigkeit

 

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Hamburg, (ADN). Weil Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind, müssen Sportvereine bereit sein, alle inzwischen drei Geschlechter als Mitglieder aufzunehmen.

Nur so könne die Gemeinützigkeit der Vereine gewährleistet werden. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Montag weiter berichtet, hat das Finanzamt Hamburg-Nord drei Rudervereinen ein Ultimatum gestellt. Entweder sie ändern ihre Satzungen eindeutig zugunsten aller Geschlechter oder sie verlieren den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit.

Von der auf den ersten Blick als behördlicher Schelmenstreich erscheinenden, aber bei näherem Hinsehen als blutig Ernst zu nehmenden Verwaltungsauflage ist derzeit in erster Linie der Hamburger Ruderinnen-Club betroffen.

Der Sportklub will der Aufforderung dennoch nicht nachkommen und sich auch künftig nicht für Männer öffnen. Grund der Weigerung ist, dass es an Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln fehlt, um das Bootshaus an Isebekkanal für die Nutzung für Frauen und Männer umzubauen. Die langjährige Vorsitzende Angela Braasch-Eggert gibt sich kämpferisch. Gegenüber dem Abendblatt ließ sie keinen Zweifel daran, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen den Bescheid  des Finanzamtes vorzugehen.“ 

Der Verein war im Jahr 1925 entstanden, weil die altansässigen Hamburger Ruder-Klubs damals nur Männer als Mitglieder zuließen. Unterstützung erhalten die Ruderinnen vom Hamburger Sportbund (HSB), der von der Genderfalle auch die Sparte Fußball bedroht sieht. HSB-Vizepräsident Christoph Holstein wird von der Zeitung zitiert: „Was will das Finanzamt eigentlich erreichen ? Wir sind nicht irgendwo auf dem Land, wo es oft nur einen Verein und damit keine Alternative gibt.

Wir leben in Hamburg mit unzähligen attraktiven Sportangeboten. Jeder hat hier einen unproblematischen Zugang zu seiner bevorzugten Sportart. Ich sehe keine Diskriminierung.“ Darüber hinaus scheine es ihm weitaus bedeutendere steuerpolitische Fragestellungen zu geben. Im HSB gibt es unter den 821 Vereinen 77, die nur Männer aufnehmen, und fünf, die Frauen ausschließlich vorrbehalten sind.

Die Motivation für das Vorgehen der Hamburger Steuerbehörde ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Mai 2017 geschuldet.

Eine Freimaurerloge in Nordrhein-Westfalen hatte einer Frau die Mitgliedschaft verweigert, weil die Loge eine „Vereinigung wahrheitsliebender, ehrenhafter Männer“ sei. Die Frau klagte. Der BFH bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, dass Vereine mit derartigen Regelungen nicht der Allgemeinheit dienen und damit nicht gemeinnützig sind. Seitdem wird die Loge wie ein Unternehmen besteuert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine diesbezügliche Beschwerde der Loge nicht an.  ++ (sp/mgn/07.01.19 – 007)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.01.2019


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Ein Verein hat eine vom Vereinsgericht genehmigte Satzung. Da kann das Falschgeldamt keine Satzungsänderung verlangen. Warum sind DIE alle bei dem Falschgeldamt und „Behörden“ angestellt? Ach ja“!!! Es gibt Fördermittel, der Wahnsinnig gewordene „Staat“ zahlt Jahrelang die Löhne für Ausgegrenzte. Die sich freiwillig Abseits gestellt haben werden Zwangsintegriert. Die Wahnsinnigen sind Irrsinnig geworden! Die Satzungsänderung geht auch nur in einer Vollversammlung der Mitglieder. Die beim Vereinsgericht eingereicht werden muß! Wo diese abgelehnt wird! Hier in der von Demenz befallen BRiD kann jeder Besserwisser bei anderen reinpfuschen. Dann müsste es auch Wettkämpfe für diese empfohlene Mischung geben. Die können doch eigene Vereine gründen. Das will dieses verpfuschte System nun schon gar nicht! Es muß alles Bewährte von möglichst abartigen Minderheiten zerstört werden. Sonst gibt es Unmut unter den Gutmenschen und es fangen welche spontan auf der Straße an zu weinen weil alles so ungerecht ist! Wenn in dieser abartigen BRiD ein Yeti um Asyl verlangt und dann noch sein ganzjährigen Schnee verlangt…das bekommt Er!!! Sonst weinen wieder welche!!! Und spenden Kerzen damit der Yeti in seiner Höhle Licht hat. Womöglich schmilz die Hütte dann noch! Angenommen so ein Schneemensch taucht hier in voller Montur auf, Bekommt die Hütte eingerichtet wie in Ingolstadt. Der braucht doch keinen Kühlschrank. Muß der seinen steuerlichen Vorteil beim Falschgeldamt anmelden? Zählt diese Abnorme Ausrüstung der Wohnung im Jc als Gewinn oder Verlust. Jetzt will ich es genau wissen! Wem steht der übrig gebliebene Kühlschrank zu??? Die Gutmenschen mit Ihren Kuscheltieren kommen ja nicht mehr von der Straße runter! Was frisst ein Yeti? Schwarz vermummte… doch hoffentlich nicht…Den knallt es doch sofort durch dem Alkohol und Drogen Gehalt in deren Fleisch in die Ecke!

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Hier geht es nicht nur um Genderwahn-Rinderwahn !
In erster Linie geht es um Abzocke um jeden Preis !