Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

 

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (19/3828) sind deren Angaben zufolge keine Stellungnahmen externer Dritter eingegangen. Auch wurden ihm „keine von externen Dritten erstellte oder in Auftrag gegebene Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches zugrunde gelegt“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6778) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke(16/6377) ausführt.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 32 vom 14.01.2019


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schmid von Kochel
schmid von Kochel
5 Jahre zuvor

Eine Zensur findet nicht statt,oder doch?

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Urlaub in Kanada während der Schnüffelshow…

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Bloß keinen Zensus unterschreiben !!!!
Lieber die 800€ ungerechtfertigte Strafe wegplündern lassen. Haben wir auch gemacht.

Die wollen ganz genau wissen wieviel Wohnraum vorhanden ist, welche Ausstattung, wieviel Bewohner u.s.w.
Dann werden Loschscheißer mit einquartiert, soweit es die WE hergibt.
Der Eigentümer wird da nicht gefragt, es wird ein „Gesetz“ kommen.

Die können für IHRE Goldstücke so schnell keinen Wohnraum schaffen. Dazu wäre der Aufbau von Großstädten nötig.
Michel wird in die Verantwortung genommen, so wird es kommen.