Skandal! Gericht verbietet weitere Auslieferung der Januar-Ausgabe von COMPACT!

 

Foto: Durch McCarony/Shutterstock
Foto: Durch McCarony/Shutterstock

Schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit: Urteil droht COMPACT für jeden Verstoß gegen das Verbot 250.000 Euro Strafe an, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft für Jürgen Elsässer. 

Liebe Leser und Freunde von COMPACT,

Schreck in der Morgenstunde: Aus dem Briefkasten zogen wir heute früh einen Brief des Gerichtsvollziehers mit einem Urteil des Landgerichtes Köln. Demnach ist uns per Einstweiliger Verfügung die weitere Auslieferung der aktuellen Januar-Ausgabe vom COMPACT-Magazin verboten. Als Begründung wird – jetzt wird’s absurd – ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bei einem veröffentlichten Foto genannt, das COMPACT ordnungsgemäß bei einer Bildagentur gekauft hatte. Das Gericht droht mit hohen Strafen: „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ wird COMPACT ein Ordnungsgeld von „bis zu 250.000 Euro“ angedroht!, „Ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist.“ Der gesetzliche Vertreter ist Jürgen Elsässer.

Wir mussten uns der Drohung beugen und haben die Printausgabe 1/2019 sofort aus dem Verkauf genommen. In der digitalen Ausgabe, die weiter erhältlich ist, haben wir die strafbewehrte Seite gelöscht.

Eine absurde Begründung

Das Gericht urteilte auf Veranlassung einer Klägerin beziehungsweise ihres Anwalts, deren Foto wir als „Foto des Monats“ auf Seite 5 in der Januar-Ausgabe abgebildet hatten: Es zeigt die hübsche Sportlerin im Trikot einer Rugby-Mannschaft mit fliegenden Zöpfen. In der Bildunterschrift wird zuerst der sportliche Anlass nebst Spielergebnis referiert – und in der zweiten Hälfte satirisch auf die Amadeu-Antonio-Stiftung verwiesen: „ (…) Zöpfe! Und daran erkennt man laut Kita-Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung ‚Kinder aus völkischen Elternhäusern‘! Da die Zöpfe auch noch blond sind, muss doppelt Nazi-Alarm gegeben werden. Vermutlich ist [hier folgt im Original der Name der Sportlerin]aber einfach nur eine ganz normale junge Frau. Und im Gegensatz zu Anetta Kahane dazu noch eine sportliche. Ach ja, und schön anzusehen ist sie übrigens auch.“

Das war auch schon der ganze Text… Wie gesagt: COMPACT hatte das Foto ordnungsgemäß von einer Bildagentur erworben! Wir beschreiben die spätere Klägerin recht freundlich und machen kenntlich, dass sie selbst nicht in einem politischen Kontext, auch nicht in dem von COMPACT, steht. Das Kölner Landgericht freilich sieht das ganz anders: COMPACT habe die Antragstellerin „anlasslos in die satirische Auseinandersetzung mit der zuvor genannten Broschüre hineingezogen, obwohl weder die Antragstellerin noch der von ihr ausgeübte Sport noch das konkrete Spiel (…) etwas mit der zuvor genannten Stiftung oder der von dieser herausgegebenen Broschüre zu tun haben“. Verrückterweise erkannte das Gericht durchaus, dass COMPACT „aufgrund des ironischen Untertons des Beitrags“ die Sportlerin nicht politisch instrumentalisiert hat – ließ sich durch diese Erkenntnis aber nicht von einer Verurteilung unseres Magazins abbringen. Wenn aber selbst erkennbare Ironie und Satire künftig nicht mehr auf legale Fotoquellen zurückgreifen kann – dann müssten eigentlich entsprechende Medienprodukte wie Titanic, Eulenspiegel, Böhmermann, Harald Schmidt allesamt fallweise verboten werden können. Aber höchstwahrscheinlich nutzt die Justiz solche absurden Begründungen nur gegen COMPACT.

Ihr Jürgen Elsässer

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.01.2019


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Nicht jeder kann in der BRi9D verrückt sein, aber alle Verrückten sind an der Macht!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Die spinnen doch so langsam diese Gerichte. Wer in diesem Land die Wahrheit sagt oder schreibt ist immer gleich ein Nazi. Pfui Teufel kann man da nur sagen.

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