Das Bundesverfassungsgericht hat den automatischen Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei als zu weit gehend zurückgewiesen.
Die Karlsruher Richter erklärten in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig. Begründet wird das unter anderem mit Verstößen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Länder bekommen bis Ende dieses Jahres Zeit, die Regelungen nachzubessern.
AZ: 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10
Quelle: Deutschlandfunk vom 05.02.2019
[…] Zum Artikel […]