Mit einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, dass sie nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet wird.
Eine entsprechende Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz reichte die Partei nach Informationen des Rechercheverbundes von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR beim #Verwaltungsgericht Köln ein. Ein Sprecher der AfD sagte der Deutschen Presse-Agentur, die #Klage richte sich nicht gegen das Vorgehen des Verfassungsschutzes, sondern dagegen, dass das Amt die Prüfung öffentlich mache. Dies habe einen stigmatisierenden Charakter und erschwere die Parteiarbeit der #AfD.
Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hatte am 15. Januar öffentlich mitgeteilt, dass der Verfassungsschutz die AfD als Prüffall betrachtet. Das bedeutet, dass die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 07.02.2019
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Wer hier vom Verfassungsschutz überprüft werden muss!? Nur die verlogene Brut die meint alles richtig zu machen, was für eine kriminelle Bande!