Staatsrechtler Scholz: Es drohen Parallel- und Kontragesellschaften

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Frankfurt am Main (ADN). “Mit der millionenfachen Einwanderung vor allem von Muslimen gerät die auf die christlich-abendländische Leitkultur gegründete nationale Identität in allerschwerste Gewässer.” Das erklärte der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz, am Freitag in einem Beitrag der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ). Jeder nach Deutschland gekommene Muslim sei mit ganz anderen Identitätsvorgaben verwachsen und fühle sich diesen in aller Regel auch verpflichtet. Es drohten Parallel- oder gar Kontragesellschaften, die den sozialen Frieden eminent gefährden. Die deutsche Flüchtlingspolitik scheine dies aber alles nicht zur Kenntnis zu nehmen.


Scholz stellt fest: “Staatsvolk und Nation sind unauflöslich miteinander verbunden und konstituieren die Basis einer in sich geschlossenen, homogenen und identifikationsfähigen Gesellschaft. Als Nation in diesem Sinne versteht man heute die Summe all jener Staatsangehörigen, die kraft gemeinsamer Kultur, Geschichte, und kraft gemeinsamen geschichtlichen Erlebens zusammengehören. Es ist  die deutsche Kulturnation und die hierauf gegründete Schicksals- und Erlebnisgemeinschaft, die auch die nationale Identität der Deutschen und ihres Gemeinwesens  ebenso prägt wie konstituiert.” An alledem ändern auch jene Versuche nichts, etwa im Zuge der Globalisierung von der ‘postnationalen’ oder ‘multikulturellen Gesellschaft’ zu sprechen. Postnationaliät ist eine Chimäre, und Multikulturalität  ist nie geeignet, multinationale Identitäten zu begründen.”
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Die Identität einer jeden Nation bedürfe der stetigen Pflege und permanent erneuernden Selbstvergewisserung. Wer dies vergesse, müsse sich fragen lassen, ob er die eigene Nation in ihrer identitätsstiftenden Kraft negieren will. Diese Frage hätten die Parteitage von CDU und SPD leider nicht beantwortet. ++ (vk/mgn/18.12.15 – 343)

Kopp Verlag


Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.12.2015

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