Kandeleffekt? Windlicht-Killer will jünger sein, erwartet Kuschelurteil

Symbolfoto: Collage
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Berlin – Liane M. aus Berlin starb qualvoll. Mit siebzehn wuchtigen Schlägen eines 500 Gramm schweren gläsernen Windlichtes zertrümmerte der Afghane Noorullah Z. den Schädel seiner 40jährigen Verlobten. Der Obduktionsbericht ist nichts für schwache Nerven. Hierzu schreibt die BZ: „Der Gerichtsmediziner (34) schildert „17 verschiedene Quetsch- und Risswunden am Kopf bis auf den Schädelknochen“ sowie „Abwehrverletzungen an den Armen“. Die Frau sei an Blutverlust und Ersticken gestorben, sagt er. Für dieses grausame Verbrechen muss sich der Afghane nun vor dem Moabiter Kriminalgericht verantworten.

Doch der importierte Gewalttäter mit Migrationshintergrund weiß sich zu helfen. Ähnlich wie im Fall von Mias Killer in Kandel behaupten seine Anwälte, er wäre jünger und fordern eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht.

Dies bedeutet nicht nur, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, auch das zu erwartende Urteil von höchstens zehn Jahren würde wohl deutlich milder ausfallen. Ein dreistes Unterfangen, denn in den Akten des abgelehnten Asylbewerbers steht laut BZ als Geburtsdatum der 1. Januar 1997. Demnach wäre er zum Zeitpunkt der Tat genau 21 Jahre und 8 Monate alt gewesen. „Das Alters-Gutachten, welches das bestätigt, zweifelt der Verteidiger an: „Die Volljährigkeit meines Mandanten zur Tatzeit ist nicht beweisbar“, schreibt die BZ weiter.

„Ungleiches Paar, tödliche Liebe“, nennt die Zeitung im weiteren Verlauf die tragisch endende Romanze des arglosen Opfers. Die Frau aus Wedding hatte den „jungen Flüchtling“ Anfang März bei einem Reha-Ausflug kennengelernt und sich wohl gleich Hals über Kopf verliebt. „Schnell soll von Hochzeit die Rede gewesen sein.“ Fünf Monate später, am 9. August, stirbt die 40-Jährige in ihrer Wohnung in der Demminer Straße.

Der Begriff „Reha-Ausflug“ dürfte im Laufe des Prozesses noch einen bitteren Beigeschmack bekommen und nochmals ein Schlaglicht auf die besondere Brutalität des Killers werfen. „Reha“ bedeutet in der Regel, dass sich jemand nach langer schwerer Krankheit erholt oder ein körperliches Gebrechen hat. Dies könnte in Bezug auf die „Wehrlosigkeit“ des Opfers von Relevanz sein. Vor allem bei der Frage, ob die Frau überhaupt eine Chance hatte, ihrem Mörder zu entkommen. Ein Urteil wird für den 26. März erwartet. Merkwürdigerweise findet man über die Tat selbst keinerlei Pressestimmen im Internet.  (KL)

Quelle: journalistenwatch.com vom 14.02.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Der Krel spinnt doch wohl. Ab mit ihm in die Heimat und dort in den Knast. Nicht hier bei #Rundumversorgung.