In Oberhausen Polizist erschießt Mann auf Polizeipräsidium

Aktualisiert am Mittwoch, 05.08.2015, 09:25
Oberhausen, Polizei
dpa/Stefan Sauer In Oberhausen hat ein Polizist einen Mann auf dem Polizeipräsidium erschossen

In Oberhausen hat ein Polizist mit mehreren Schüssen einen 39-Jährigen getötet. Der Mann hatte auf dem Präsidium auf einen 21-Jährigen eingestochen und auch die Polizisten bedroht. Ermittler prüfen nun, ob der Beamte vor den Todesschüssen einen Warnschuss abgab.

Ein Polizist hat am Mittwochmorgen auf dem Polizeipräsidium in Oberhausen einen 39 Jahre alten Mann erschossen. Der Mann sei mit einem Messer bewaffnet gewesen und habe die Beamten bedroht, sagte ein Sprecher der Polizei Essen.

Gegen 3 Uhr ist es in einem Vorraum des Polizeipräsidiums in Oberhausen zu einem Streit zwischen dem 39-Jährigen und einem 21 Jahre alten Mann gekommen. Der 39-Jährige soll mit dem Messer auf den 21-Jährigen eingestochen haben.

Beamte riefen: „Waffe weg!“

Beamte hätten den Mann aufgefordert, das Messer niederzulegen – dies habe der Mann aber nicht getan. Ein Polizist habe daraufhin mehrere Schüsse abgefeuert. Der 39-Jährige starb noch vor Ort an seinen Verletzungen.

Die Kriminalpolizei Essen ermittelt nun, wie der Vorfall genau abgelaufen ist. Fest steht bislang laut „Bild“, dass sich der 39-Jährige und der 21-Jährige nicht kannten. Als der ältere Mann auf den 21-Jährigen einstach, stürmten Polizisten dazu und riefen „Waffe weg!“ Daraufhin wurden auch sie mit dem Messer bedroht.

Arzt konnte Messerstecher nicht reanimieren

Die Polizisten schossen dann mehrfach auf den Messerstecher. Obwohl zufällig ein Arzt anwesend war, konnte der Mann trotz mehrfacher Reanimationsversuche nicht gerettet werden.

Der 21-Jährige erlitt durch das Messer schwere Stichverletzungen. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt. Lebensgefahr besteht nicht.

Wurde ein Warnschuss abgegeben?

Wie es zu dem Streit zwischen den Männern kam, wird derzeit noch ermittelt. Auch müsse noch geklärt werden, ob der Polizist vor den tödlichen Schüssen einen Warnschuss abgegeben hat, sagte der Sprecher. Derzeit würden alle Zeugen befragt. Die Spurensicherung sei vor Ort.

Polizisten dürfen nach Angaben des Innenministeriums aus zwei Gründen schießen: aus Notwehr oder aus Nothilfe für andere. Nach einem Vorfall prüft standardmäßig die Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war.

Quelle: Focus-online vom 05.08.2015

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