Behandlungskosten für Asylbewerber  –  Kliniken bleiben auf Rechnungen sitzen

von Jürgen Theiner

Start der Impfaktion in Flüchtlingsunterkünften, Woltmershausen, altes Brinkmann-Gelände - - Impfen © Frank Thomas Koch

Die medizinische Behandlung von Flüchtlingen verursacht Kosten, die die kommunalen Haushalte belasten. (Frank Thomas Koch)


Der Vorwurf: Die Behörden zögen sich auf praxisferne formale Bestimmungen zurück, um Rechnungen der Kliniken nicht bezahlen zu müssen und so ihre eigenen Sozialhilfe-Etats zu schonen.

Fakt ist: Wenn ein Flüchtling mit einer Verletzung oder als sonstiger Eilfall in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert wird, dann wird er behandelt. Nicht die Frage der Kostenerstattung, sondern das Gebot der Hilfeleistung steht an erster Stelle. Die Kliniken sind allerdings gesetzlich verpflichtet, bei auswärtigen Asylbewerbern den zuständigen Sozialhilfeträger sofort zu informieren. Sofort bedeutet: Wenn jemand beispielsweise abends oder nachts stationär aufgenommen wird, muss die Meldung am nächsten Tag raus ans Sozialamt in Worpswede, Weyhe, Lemwerder oder wo auch immer. Andernfalls können die Kommunen die Übernahme der Behandlungskosten verweigern.

Genau dies ist inzwischen offenbar mehrfach geschehen. Die Bremer Krankenhausgesellschaft hat sich deshalb vor wenigen Tagen zu einem „Sonderrundschreiben“ an ihre angeschlossenen Kliniken veranlasst gesehen. Darin wird auf einen konkreten Fall Bezug genommen, in dem die Gemeinde Worpswede die Übernahme der Behandlungskosten für einen Asylbewerber abgelehnt hatte. Der Mann war am 25./26. November in einer Bremer Klinik behandelt worden. Die Krankenhausverwaltung hatte den Kostenübernahmeantrag jedoch erst am 27. November auf den Weg gebracht. Und im Worpsweder Rathaus ging er erst am 2. Dezember ein.

Das Ärgerliche für die Bremer Kliniken: Formal sind die kommunalen Kostenträger völlig im Recht. Sie können die Rechnungen zurückschicken, wenn sie keine sofortige Meldung über den Behandlungsfall erhalten haben. Das bestreitet auch die Bremer Krankenhausgesellschaft nicht. Ihr stellvertretender Geschäftsführer Heiko Ackermann erlaubt sich aber die Frage: „Muss man das so rigoros handhaben?“

HFO Home

„Paragrafenreiterei“

„Nein, muss man nicht“, empört sich ein Chefarzt, der nicht namentlich genannt werden möchte. Er wirft einigen niedersächsischen Sozialämtern vor, sich mit ihrer „Paragrafenreiterei“ ganz einfach schadlos halten zu wollen. „Wenn bei uns ein Asylbewerber als Akutfall eingeliefert wird, dann haben wir erst mal andere Dinge zu tun, als irgendwelche Abrechnungsfragen zu erledigen“, sagt der leitende Mediziner. Oft sei gar keine Verständigung mit dem Patienten möglich. Bis es dann gelinge, die Kostenträgerschaft verlässlich zu ermitteln, sei einige Zeit vergangen. „Zu verlangen, dass wir diese Aufgabe von jetzt auf gleich erledigen, ist einfach realitätsfern“, urteilt der Chefarzt.

In den Nachbarkommunen sieht man das anders. Die Vorschriften zur sofortigen Meldung seien eindeutig und könnten von den Gemeindeverwaltungen nicht nach eigenem Gutdünken flexibel gehandhabt werden, stellt die Osterholzer Kreisrätin Heike Schumacher klar. Den Vorwurf, Bremer Rechnungen mit bürokratischen Tricks abzubügeln, lässt sie nicht gelten. Im Übrigen zeige man sich bereits kompromissbereit. So habe man sich im genannten Worpsweder Fall bereits darauf verständigt, die Kosten nun doch zu übernehmen.

Bei der städtischen Klinik-Dachgesellschaft Gesundheit Nord (Geno) hat man noch keine präzise Vorstellung vom Ausmaß der möglichen Zahlungsausfälle nach Behandlungen auswärtiger Asylbewerber. „Wir reden bisher von Einzelfällen“, sagt Sprecherin Karen Matiszick. Sie will auch kein Öl ins Feuer gießen. Es gebe „noch nicht eingespielte Prozesse“ in der Abrechnungspraxis mit niedersächsischen Gemeinden.

Anderes Problem gravierender

Ein anderes Problem bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen sei derzeit viel gravierender. Matiszick spricht die nicht registrierten Flüchtlinge an, also diejenigen, die bereits im Land weilen, aber noch bei keiner Kommune gemeldet sind. Während die Abrechnung von Behandlungskosten für in Bremen gemeldete Asylbewerber seit Längerem völlig unkompliziert über die AOK abgewickelt werde, wisse derzeit noch niemand, wer letzten Endes all die Rechnungen bezahlt, die inzwischen für die Notbehandlungen nicht gemeldeter Flüchtlinge aufgelaufen sind. Allein die Geno verbucht in diesem Bereich bisher Ausfälle von gut 600.000 Euro.

Quelle: Weserkurier vom 24.12.2015

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments