Wird jetzt PEGIDA verboten?: Erweiterung § 130 StGB Volksverhetzung ab 1. Januar 2016

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Der § 130 StGB Volksverhetzung wurde wie folgt erweitert:

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1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder


2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Spürnase: bodie

Netzplanet: Gummiregelung, die jede nach Situation auf ALLES und JEDEN angewendet werden kann.
HFO Home

Quelle: chamy.de vom 02.01.2016

Anmerkung der Redaktion staseve: Ein nicht mehr korrekt im Amt sich befindlicher Bundestag, der auf der Grundlage eines aufgehobenen Wahlrechtes seitens des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 25.07.2012) einfach weitermacht, als wäre nichts geschehen, führt jetzt die Meinungsherrschaft einer Diktatur der politischen Parteien in Deutschland ein und das ohne Rechtsgrundlagen nach deutschem Recht, Besatzungsrecht und Völkerrecht!

Kopp Verlag


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[…] Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen […]

kurt mai
kurt mai
8 Jahre zuvor

Da gibt es aber viele andere Alternativen zum Verbot der PEGIDA ! Wenn es denn in Kraft treten sollte . Angefangen von der Nutzung -selbstständigen Durchsetzung von ,berechtigter sozialer Ungehorsam ,von im G.G. /Verfassung stehende Möglichkeiten dieses Verbot ,gesetzlich zu Ignorieren . Hier würde ein Widerspruch den anderen Beseitigen ! Und somit sich gegenseitig Aufheben . Hinzu kann die PEGIDA auch Internationale Menschenrechte -Völkerrechte in Anspruch nehmen ,diese Befolgen ,die höher stehen als Deutsche Gesetze ! Die sogar von Deutscher „Regierung “ Unterschrieben wurden. Notfalls in den Untergrund gehen ! Das wäre ein weiterer Todesstoß der Deutschen „Regierungsführung “ zur Befreiung des Deutschen Volkes . Wenn nicht gar ein großer Schlag gegen die EU-Führung -Verein . Diese Massen in den Untergrund arbeitend ? Damit ist am Ende noch keine Deutsche „Regierung “ fertig geworden ! Denn es gibt ja noch mehr Widerstandsgruppen ,Vereine und Organisationen . Da man diese ebenso Verbieten müsste . An erster Stelle wäre da die NPD -Neonazipartei zu nennen ! Was ebenso laufend ,zu unseren Gunsten ,nicht der Deutschen Führung ,Vergessen wird ,das nicht nur die die auf der Straße stehen -Demonstrieren (PEGIDA ) ,aktiv am Widerstand gegen die Bürgerfeindliche „Regierung “ arbeiten . Auf der Straße steht nur ein kleiner Teil ,der die „Schnauze “ voll hat ,von Gauck ,Merkel und Co. . Ein Verbot wäre sicherlich ein Selbsttor ,das nicht Rückgängig zu machen ist . Von keinem Politiker ! Auf die EU-Führung gesehen dürfte das ,als nächstes ein Selbstvernichtungsakt sein ! Sich Auswirken ! Da mit einer Kettenreaktion zu Rechnen ist .Auf Europa .Eine Beschleunigung des berechtigten Bürgerkrieges ,über die Grenzen hinweg ebenso. Was hier so mancher politischer Blindgänger in Gang setzen kann ,wird ,ist im Kopf noch nicht so richtig klar .

Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Wenn man der Bewegung nicht anders beikommt wird sie halt kurzerhand verboten. So ist das in der Diktatur Deutschland. Andere Meinung lässt man nicht gelten.
Wir werden sehen wo das noch hinführt.

Peter
Peter
8 Jahre zuvor

Ich würde sagen, ein Verbot von Pegida können die sich nicht leisten und versuchen mit anderen Mitteln dagegen vor zu gehen. Gezielte Hetze in den Medien kommt bei denen, die weit weg von anderen Informationsquellen sind und noch volles Vertrauen zu den „Qualitätsmedien“ haben immer noch an, leider. Da werden gezielt falsche und und verzerrte Berichte gebracht, bis sich die Gazetten biegen und der Fernseher rot anläuft. Das arme Stück kann ja nichts dafür, daß solche Lügen verbreitet werden. Das, was wir machen können ist, diese Unwissenden und Ignoranten immer wieder über die wahren Zusammenhänge aufzuklären. Es müssen auch diese Menschen erreicht werden. Ich mache kein Geheimnis draus, daß ich bei Pegida dabei bin, im Gegenteil. Natürlich werden leider viele von ihren Arbeitgebern so unter Druck gesetzt, daß sie sich nicht mehr trauen, eine eigene Meinung zu haben. Das ist schon so wie im 3. Reich oder der DDR. Die Eiheitsmedien halten die Menschen absichtlich dumm, wo ist noch ein Unterschied zu Göbbels?

Der Mensch Volker aus dem Hause Volker Herbert, mit Fam.-Name Finnesen
Der Mensch Volker aus dem Hause Volker Herbert, mit Fam.-Name Finnesen
8 Jahre zuvor

Vielleicht wacht das Volk doch noch auf und verbindet sich mit andereren Völkern,damit
jedes einzelne Volk weiter existieren kann. So wäre unser Volk in der Lage die Merkelregierung und den gesamten Bundestag für alle Zeiten weg zu schließen.Trotz der momentanen prikären Lage,bin ich optimistisch zu einer menschlichen Gesellschaft.
Meine besten Wünsche und Frieden in der Welt gehen wir gemeinsam 2016!

Ottogeorg LUDWIG
8 Jahre zuvor

BRD-Diktatur ? will kurzerhand ihre Oppositionen verbieten, ihres Machterhalts zuliebe!
So leicht ist es für die BRD-Politik geworden, alles aus dem Weg zuräumen was ihr
nicht paßt! Demostrationen, Bürgerängste u. Bürgersorgen, Andersdenkende, Kritiker!
Weiterso, alles verbotene trifft sich dann vereint im Untergrund!

Ottogeorg LUDWIG
8 Jahre zuvor

BRD-Politiker haben große Angst vor – mit Recht unzufriedenen Dt, Bürger,. die demostrieren – es geht den etablierten Parteien einzig u. allein um ihre hochdotierten krisenfesten monatl. Vergütungen u. hohen Pensionen einerseits und den Machterhalt andererseits ! Diese Poli-Typen tun alles aus dem Weg zuräumen was ihrer Macht im
Wege steht- ob der Untergrund weniger der Macht gefährlich ist wird sich zeigen!

Ottogeorg LUDWIG
8 Jahre zuvor

Den Friede stört alles was den etablierten Parteien nicht zur Macherhaltung nutzt:
Abweichen der staatl. verordneten Einheismeinung !
Andersdenkende u. Kritiker, Freie Meinungsäußerung i. BRD, Platz 17 hinter Jamaika!
Mitlaufen bei nicht BRD-Politik willfährigen Demos, Staatl empfohlen angeornete Lichterketten für Flüchtlinge oder gegen Pegida-Demos !
Symphatie für eine oppositionelle Partei !
BRD-Politischer Hexenhammer aus Dunkel-BRD von BP. u. BRD-Pastor Gauck
einfälltig u. kindisch – Rassist, Rechter, Nazi als Hexenbann!

Hans Kolpak
7 Jahre zuvor

Beschlagnahmungen
Auch könnte ein staatsanwaltlicher Beschluss vorliegen, den kompletten Bürorechner, mobile Computer und Datenträger zu beschlagnahmen. Diese Hausdurchsuchungen werden unangemeldet durchgeführt. Dreißig Sekunden reichen, um ein externes Laufwerk so zu verstecken, dass es nicht gefunden wird, auch nicht von einem Spürhund. Die fortlaufende Datensicherung kann auf zwei oder mehr Laufwerken erfolgen, wovon mindestens eines in einem anderen Gebäude untergebracht sein muss.

http://www.dzig.de/Datensicherung-Brand-oder-Beschlagnahmung