FLÜCHTLINGE – Hessen und NRW: Polizei darf Vergehen von Flüchtlingen nicht öffentlich machen


Veröffentlicht: 09.01.16 03:23 Uhr
Die deutschen Polizeibehörden haben offenbar die Anweisung bekommen, über Vergehen von Flüchtlingen nichts in die Öffentlichkeit zu geben. Straftaten mit Bezug zu Asylbewerbern würden sofort zu Seite gelegt, sagt ein Polizeibeamter aus Frankfurt/Main.
Die Polizei soll Vergehen von Flüchtlingen nicht melden. (Foto: dpa)
Die Polizei soll Vergehen von Flüchtlingen nicht melden. (Foto: dpa)


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Die Bild-Zeitung zitiert einen hochrangigen Polizeibeamten aus Frankfurt/Main: „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite. Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“

Michael Schaich, Sprecher des hessischen Innenministeriums, sagt der Zeitung dazu: „Die Pressestellen-Leiter wurden darauf hingewiesen, dass das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“



In NRW sollen laut Bild Vorfälle in und um Flüchtlingsheime nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neonazis.

Unterdessen wurde ein neuer, schwerer Vorfall in Bielefeld bekannt: Das Westfalen-Blatt berichtet, dass sich zu Silvester 500 Männer gewaltsam Zutritt zu einer Diskothek verschafft und mehrere Frauen attackiert hätten. Die Polizei bestätigte den Vorfall.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 09.01.2016

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Aktuelle Rechtlage in Deutschland                                                                                                   
UN-Res 56/83                                                                                                                                       
Warum in Deutschland kein Steuerrecht vorhanden ist                           
Aktuelles Völkerrecht zu Deutschland                                                                                         
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Referent: Peter Frühwald

Seminartermine

S-30012016    Samstag 30.01.2016  Braunschweig 
S-31012016     Sonntag  31.01.2016  Hamburg      
S-14022016    Sonntag  14.02.2016  Dresden                                                
S-06032016   Sonntag  06.03.2016  Düsseldorf
Seminarzeiten jeweils 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

Seminarzeit 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

 Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:

seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung  Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Damit will man das deutsche Volk ruhigstellen. Aber lange lässt sich alles nicht mehr verheimlichen. Die Volkswut wird grösser und dann knallt es ordentlich.

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[…] Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen […]

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
8 Jahre zuvor

RECHTSSTAATLICHKEIT ??? WO SIND WIR DENN ÜBERHAUPT ???
Und unsere „Beamten“ machen ganz einfach mit .
Lachnummer BRD und nichts mehr unter Kontrolle, über BRD lacht doch schon die ganze Welt, und wehe Du sagst was, dann bist schon ein Nazi, ja gehts noch??
Pfui Teufel, schämt sich den noch wer von den allen ? Was soll ich meinen Enkeln erzählen, klärt mich auf. Lasst endlich Politiker ran, die auch was davon verstehen.
Und keine Hilfsschüler der VSA !!!

Birgit
5 Jahre zuvor

Es kommt noch heftiger, verlaß Dich drauf !
Die NAZIS kämpfen um die neu erschaffenen Bonds !
Ansonsten ist die Brut ganz schnell PLEITE !

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