FLÜCHTLINGE – Schweiz nimmt Asyl-Bewerbern Vermögenswerte über 1.000 Franken ab

In der Schweiz müssen Flüchtlinge bei ihrer Einreise Vermögenswerte über 1000 Franken abgeben. Das Geld dient offiziell als Kostenbeitrag für Aufenthalt und Asylverfahren. Faktisch ist es eine Maßnahme zur Abschreckung.

Wer in der Schweiz Asyl sucht, muss zur Kostendeckung beitragen. (Foto: dpa)

Wer in der Schweiz Asyl sucht, muss zur Kostendeckung beitragen. (Foto: dpa)

Was in Dänemark derzeit Gegenstand einer Parlamentsdebatte ist, wird in der Schweiz schon seit Jahren so gehandhabt: Flüchtlingen können bei ihrer Ankunft in der Schweiz zur Kostendeckung ihrer Asylverfahren alle Vermögenswerte im Wert von mehr als 1.000 Schweizer Franken (913 Euro) abgenommenwerden. Das bestätigte das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag. Demnach wird das von den Behörden eingezogene Geld wieder zurückerstattet, wenn jemand binnen sieben Monaten die Schweiz freiwillig wieder verlässt.




Die entsprechenden Regelungen sehe das Schweizer Asylgesetz seit den 90er-Jahren vor, erklärte eine SEM-Sprecherin. In der Praxis müssten Asylsuchende aber mindestens 1500 Schweizer Franken in der Tasche haben, bevor Geld beschlagnahmt werde.

Die Nachrichtensendung 10vor10 des Schweizer Fernsehsenders SRF hatte am Donnerstagabend über entsprechende Regelungen am Beispiel eines asylsuchenden Syrers berichtet, der die Maßnahmen als unfair bezeichnete. Ein Vertreter der Schweizerischen Flüchtlingshilfe kritisierte das Verfahren in der Sendung als unwürdig.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in der Schweiz arbeitende Asylbewerber zur bis zu zehn Prozent ihres Lohnes abgeben müssen, um die Kosten ihres Aufenthalts zu decken. Die Gesamtsumme dieser Sonderabgabe ist auf höchstens 15.000 Franken beschränkt.



Die dänischen Abgeordneten debattieren seit Mittwoch über einen Gesetzentwurf, der den Behörden die Beschlagnahmung von Wertsachen einreisender Flüchtlinge erlauben soll. Vorgesehen ist, dass das Gepäck von Flüchtlingen durchsucht und Bargeld oder Wertsachen ab einem Wert von 10.000 Kronen (1340 Euro) eingezogen werden dürfen, um damit Unterbringung und Verpflegung der Asylsuchenden zu finanzieren.

Die Verfechter des Gesetzes räumen ein, dass seine Umsetzung die Kassen der dänischen Einwanderungsbehörde nicht füllen werde. Ziel sei es jedoch, ein Signal zu senden und Asylsuchende davon abzuhalten, nach Dänemark zu kommen. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen warnte, mit dem geplanten dänischen Gesetz würden Angst und Fremdenfeindlichkeit geschürt. Die UN-Organisation teilte am Freitag mit, sie habe bereits früher auch Vorbehalte gegen die Schweizer Regelungen geäußert.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 16.01.2016

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Hätte ich den Schweizern nicht zugetraut dass sie sowas unternehmen. Weiter so.
Da kommen nämlich zum grössten Teil keine armen. Die Armen können sich eine Flucht nämlich gar nicht leisten.