Gewalt im Asylheim – Prozess gibt Einblick in den schwierigen Alltag im Oststadt-Krankenhaus

Das ehemalige Oststadt-Krankenhaus

Das ehemalige Oststadt-Krankenhaus ist die größte Unterkunft der Stadt

Foto: Eberhard Wedler

 

  • VON MIRKO VOLTMER

Groß-Buchholz – 4300 Flüchtlinge aus 60 Nationen leben derzeit in 16 Heimen in Hannover. Araber, Afrikaner. Junge Männer, Frauen mit Kindern. Moslems, Christen. Ein Prozess am Amtsgericht gibt erstmals Einblick in den schwierigen Alltag von Helfern und Bewohnern.

Angeklagt: ein Asylbewerber (21) aus Algerien. Vorwurf: Er setzte massiv eine Sozialarbeiterin unter Druck, schüchterte sie ein und stieß sogar Morddrohungen aus!

Tatort: das Oststadt-Krankenhaus, größte Unterkunft der Stadt. Mehr als 700 Schutzsuchende leben hier, u. a. aus Syrien, Albanien, Ghana, Kosovo, Afghanistan, Georgien. Nicht alle zeigen sich dankbar für Versorgung und Obdach. Immer wieder kommt es zu Übergriffen – gegen Mitbewohner, aber auch gegen Helfer.

Bewohner des Flüchtlingsheims.
Bewohner des Flüchtlingsheims. Die vielen Nationalitäten sorgen für Spannungen
Foto: Henning Scheffen

„Du wirst sterben, ich bring‘ dich um“, fauchte er Sozialarbeiterin Martina B. (31, Name geändert) an, machte mit dem Finger Halsabschneider-Gesten.

Ihre Aussage vor Gericht: Es habe Probleme mit illegalen Übernachtungen in seinem Quartier gegeben, angeblich versperrte er Wachleuten die Tür, soll Afrikaner als „Sklavensöhne“ und „Huren“ beleidigt haben. Die Sozialarbeiterin: „Wir meldeten es nicht, gaben ihm noch eine Chance.“ Doch er nutzte sie nicht, soll mit „Pistolen-Gesten“ am Kopf geschockt, mehr Komfort verlangt haben. Die Frau: „Um zu deeskalieren, kam er vom Vier- in ein Zweibett-Zimmer. Das ist eigentlich nur für Alte oder Kranke vorgesehen.“

 

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Und: Nachdem er einen Bewohner mit einem Messer bedroht hatte, flog er raus, erhielt Hausverbot.

Der 21-Jährige verteidigt sich im Prozess, der Dolmetscher übersetzt: „Die Sozialarbeiterin wollte mich mit Menschen unterbringen, die Alkohol tranken, Drogen nahmen. Ich bat sie, mir ein ruhiges Einzelzimmer zu geben. Zum Nachdenken.“

Dann würde er auch einen Sprachkurs machen, sich um Arbeit kümmern…

Nach ihrer Aussage flüchtet die Frau regelrecht aus dem Gericht: „Ich will ihm nicht begegnen, habe große Angst. Ich überlegte schon, ob ich die Anzeige nicht lieber zurückziehe.“

Urteil: 245 Euro Geldstrafe.

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Quelle: Bild-online vom 18.01.2016

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