20. Jänner 2016, 20:15
Istanbul – Eine Türkin soll wegen Beleidigung von Präsident Recep Tayyip Erdogan für fast ein Jahr ins Gefängnis. Die Frau sei wegen eines Vorfalls im Jahr 2014 zu elf Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt worden, berichtete die Nachrichtenagentur DHA am Mittwoch.
Damals soll sie in der Küstenstadt Izmir laut Medienberichten einem vorbeifahrenden Konvoi Erdogans den Mittelfinger gezeigt und den Politiker dabei beschimpft haben. Die nun Verurteilte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie kann noch gegen das Urteil Berufung einlegen.
Erdogan war damals noch Ministerpräsident und Chef der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP. Im August 2014 wurde er zum Staatspräsidenten gewählt. In der Türkei werden immer wieder Regierungskritiker wegen Beleidigung von Amtspersonen verurteilt.
Bürgerrechtler sehen darin eine gezielte Kampagne gegen AKP-Gegner.
Drohungen gegen Akademiker
Erdogan ist unterdessen mit regierungskritischen Akademikern wegen einer von ihnen unterzeichneten Petition zum Kurdenkonflikt hart ins Gericht gegangen. Die „sogenannten Intellektuellen“ würden den Preis für ihren „Verrat“ zahlen, sagte Erdogan am Mittwoch in einer Rede vor örtlichen Politikern in seinem Präsidentenpalast in Ankara. Der Staatschef warf den Akademikern vor, die „Einheit der Nation“ zu bedrohen und „ihren Hass auf die Werte und Geschichte der Türkei“ zu verbreiten. Mit ihrem „komfortablen Leben“ aufgrund des vom Staat gezahlten Gehalts sei es nun vorbei, sagte Erdogan. Mehr als 1200 türkische Wissenschafter hatten in der vergangenen Woche eine Petition unterzeichnet. Darin wird die Staatsführung aufgefordert, die von den Sicherheitskräften verübten „vorsätzlichen Massaker und Deportationen kurdischer und anderer Menschen“ in den Kurdengebieten im Südosten der Türkei zu beenden.
Erdogan nannte die Unterzeichner „Verräter“ und bezichtigte sie der Komplizenschaft mit den „Terroristen“ der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Polizei hatte am Freitag 18 Unterzeichner der Petition festgenommen und später wieder freigelassen. Sie müssen sich aber weiterhin wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ verantworten. Gegen die weiteren Unterzeichner sind Ermittlungen wegen „Beleidigung des Staats“ im Gange. Mehrere Universitäten leiteten zudem Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter ein. Die EU-Kommission und die US-Regierung verurteilten Ankaras Vorgehen.
Quelle: APA, dpa und derstandard.at vom 20.1.2016
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