Anwaltsgerichte agieren in einer “Art Geheimjustiz” – Rund ein Drittel der Rechtsanwälte risikobehaftet

Frankfurt am Main/Berlin, 26. Januar2016 (ADN). Fast sämtliche Beschwerden von Mandanten gegen Rechtsanwälte werden von den Rechtsanwaltskammern als deren Standesvertretungen zurückgewiesen. Die für solche Konflikte zuständigen Anwaltsgerichte verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das kritisierte Mitte Januar der Vorsitzende des vor mehr als 25 Jahren gegründeten Vereins gegen Rechtsmissbrauch, Horst Trieflinger, in einem Interview mit dem Berliner Online-Magazin “Spreezeitung” scharf. “Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun”, so der Vereinschef. Das sei in einem Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein soll, nicht vertretbar. Er forderte deshalb, dass die Anwaltsgerichte, öffentlich tagen. Davon könne eine heilsame Wirkung ausgehen, denn kein Rechtsanwalt ist am Öffentlichwerden seiner Verfehlungen interessiert. Derzeit werde das nicht öffentliche Verhandeln standeswidriger Fälle vom Gesetzgeber gewollt und gedeckt.

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Trieflinger stellt fast, dass die bundesdeutschen Rechtsanwaltskammern bei der Bearbeitung von Mandantenbeschwerden versagen. Fast alle Beschwerden würden unter den Teppich gekehrt. Deswegen solle diese Tätigkeit den Rechtsanwaltskammern aus der Hand genommen und auf staatliche Stellen übertragen werden. Auch Laien müssten – wie beispielsweise in Großbritannien und in den nordischen Ländern praktiziert – zu solchen Anwaltsgerichten gehören, verlangte Trieflinger. Leider verschließe sich die bundesdeutsche Politik solchen Veränderungen mit Vehemenz. Das betreffe auch den Anwaltszwang, der abzuschaffen wäre.

Er beruft sich auf den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger. dessen Einschätzung zufolge bei rund einem Drittel aller Rechtsanwälte das Risiko besteht, schlecht beraten zu werden. Sogar Parteiverrat an den Mandanten werde viel öfter begangen als letztlich sichtbar wird.




Die Bevormundung der Bürger sei durch das neue Rechtsberatungsgesetz von 2008 nicht abgeschafft worden. Jeder müsse das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er sich einen Anwalt nimmt oder nicht. In Großbritannien gebe es solche diskriminierenden Rechtsberatungsvorschriften wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht.  ++ (ju/mgn/26.01.16 – 026)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v 10.10.46) vom 26.01.2016

 

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