Erschreckende Zahlen zu den von Zuwanderern begangenen Verbrechen

Gewalt (Symblolbild: Shutterstock.com/Von Tero Vesalainen)
Gewalt (Symblolbild: Shutterstock.com/Von Tero Vesalainen)
 

Fast 40.000 deutsche Opfer krimineller Handlungen durch Immigranten. Dies sind rechnerisch mehr als 100 Geschädigte pro Tag. Zu diesem Fazit kommt das „Bundeslagebild #Kriminalität im Kontext von #Zuwanderung 2017“ des Bundeskriminalamtes (#BKA) unter Berücksichtigung allein der aufgeklärten Fälle – also nur einem geringen Ausschnitt aller tatsächlich verübten Straftaten. Ein Bild des Schreckens. 

Das 62-seitige „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“  klärt im Intro darüber auf, dass in den Jahren 2015 und 2016 1,17 Millionen Asylsuchende nach #Deutschland kamen. Im Jahr 2017 waren es dann nochmals weitere 186.644 Asylsuchende, die über die offenen Grenzen Deutschlands ins Land kamen. Das „Bundeslagebild zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ beschreibt die Auswirkungen der gesteigerten Zuwanderung durch die sogenannte „Flüchtlingswelle“ seit dem Jahr 2015 auf die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2017, sowohl für den Bereich der Allgemeinkriminalität – unter den nachfolgend dargestellten Einschränkungen und ohne ausländerrechtliche Verstöße – als auch für den Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität“ (PMK).

 

Unter den insgesamt 95.148 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich 39.096 Deutsche, und damit deutlich mehr als noch im Vorjahr (2016: 31.597). Der Anteil der Deutschen liegt somit bei 41%.

Vergewaltigungs- und Tötungstatbestände

Die Auswertungen zeigen auf, dass es sich bei 5.258 der aufgeklärten Delikte durch Asylbewerber um Vergewaltigungs- und in 447 Fällen um Tötungstatbestände handelt.

Kriminalität im Kontext von Zuwanderung / Bundeslagebidl 2017 (Bild: Screenshot)
Kriminalität im Kontext von Zuwanderung / Bundeslagebild 2017 (Bild: Screenshot)

Es wird getrickst, wo es nur geht

Gerade bei „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ dürfte es sich nur um einen verschwindenden Anteil der tatsächlich verübten Straftaten handeln, da nur ein geringer Teil dieser Delikte zur Anzeige gebracht wird, die Polizei diese in vielen Fällen nicht mehr ordnungsgemäß aufnimmt und die Aufklärungsquote ausgesprochen unzureichend ist, stellt die Preußische Allgemeine (PA) in ihrer Bewertung fest. Auch bei den Morden komme es allem Anschein nach zu einer staatlich gewollten Verschleierung, etwa, wenn Funde weiblicher Leichen in unmittelbarer Nähe sonst abgelegener Aufnahmeeinrichtungen für #Asylbewerber bei schauerlicher bis fehlender Beweiserhebung als „ungeklärte Todesfälle“ aus der Tötungsstatistik herausgehalten werden. Kriminalitätshäufungen im Umfeld von derartigen oder ähnlichen neuralgischen Orten werden von der Polizei auch sonst nicht gesondert erfasst, bemerkt die Zeitung hierzu weiter.

In einem Punkt würde sich die Statistik ehrlicher machen: Asylanten, deren Antrag bewilligt wurde, werden seit 2017 erstmals als ausländische Straftäter miterfasst – zuvor fielen sie als Personen mit einem „sonstigen erlaubten Aufenthalt“ schlicht aus der Statistik heraus, klärt die PA weiter auf. Nur das grün regierte Baden-Württemberg habe auch im Jahr 2017 weiterhin zu diesem Trick gegriffen. Der Autor verweist auf den Umstand zu den Toten und Verletzten des Breitscheidplatzes in Berlin: Diese tauchen aufgrund der formalen Vorgaben trotz einer angeblich klaren Täterschaft weiterhin in keiner entsprechenden Zahlensammlung auf.

Deutsche Opfer sechsmal so hoch wie Gesamtzahl an verübter Gewalt gegen Ausländer durch deutsche Täter

Die Zahl der deutschen Opfer ist deutlich mehr als sechsmal so hoch wie die Gesamtzahl an Ausländern, die in dieser Zeit Straftaten durch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit erlitten hatten. Nur 15 Prozent sämtlicher Straftaten gegen Asylbewerber gingen 2017 von Deutschen aus. 2016 waren es sogar nur zehn Prozent.

Delikte gegen Asylunterkünfte: Insgesamt gab es 312 Delikte gegen Asylunterkünfte, von denen aber nur 46 eine Gewaltkomponente enthielten. Bei weit über 60 Prozent handelte es sich um sogenannte „Propaganda-Delikte“ wie Sachbeschädigung oder Verwendung verbotener Symbole – sprich Hakenkreuzschmierereien.

Sexualdelikte von Deutschen gegen Asylbewerber: Sexualstraftaten unter Beteiligung von Personen mit deutschem Pass gegen Asylbewerber gab es ganze 74.

Tötungsdelikte gegen Asylbewerber durch Deutsche: Kein einziger Asylbewerber beziehungsweise „Flüchtling“ wurde durch Deutsche getötet. „Die meisten Tötungsdelikte zum Nachteil von Asylbewerbern/Flüchlinge blieben im Versuchsstadium“, heißt es hierzu im Bundeslagebild 2017.

Mehr als 10% aller Neu-Migranten durch einen abgeschlossenen Kriminalfall aktenkundig

Allein für das Erfassungsjahr 2017 wurden unter den Zuwanderern ohne die Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße 167.268 Tatverdächtige registriert, also deutlich mehr als 10 Prozent aller neu hereingeflüchteten Immigrierten wurden durch einen abgeschlossenen Kriminalfall aktenkundig.

Unter ihnen befanden sich zu knapp 90 Prozent männliche Personen und zu zwei Dritteln unter 30-Jährige. Bei einem Drittel von ihnen handelte es sich um Mehrfachtäter, wobei diese Gruppe für mehr als zwei Drittel aller Straftaten verantwortlich zeichnete.

Ganz vorne mit dabei: Täter aus den Magrebstaaten, darunter Marokkaner, Algerier um das gut Dreifache und die deutlich weniger große und für ihr Herkunftsland nicht sehr repräsentative Gruppe der Tunesier sogar um fast das Siebenfache. Überrepräsentiert auch Kaukasier, darunter Georgier um etwa das Dreifache sowie Schwarzafrikaner, Guineer beispielsweise ebenfalls um das Dreifache, aber auch „zigeunerdominierte Gruppen“ vom Balkan sowie aus der Türkei.

Besonders gewalttätig verübte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die meisten tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kamen im Jahr 2017 aus Syrien (25 %; 1.203 Tatverdächtige), Afghanistan (21 %; 1.031 Tatverdächtige) und Irak (10 %; 475 Tatverdächtige).

Auffallend ist die Häufung von oftmals besonders gewalttätig verübten Sexualstraftaten durch Afghanen, Pakistaner, Syrer und Iraker sowie Somalis, Eritreer und Schwarzafrikaner

Während insgesamt 41 Prozent der Opfer von Immigranten Deutsche waren, liegt dieser Anteil bei den Vergewaltigungsstraftaten bei 72 Prozent. Dies hat demnach offenbar weniger mit der Verfügbarkeit solcher Personen für die Täter zu tun. Vielmehr wohl mit der Erwartung, von den Familien der Opfer weniger durch körperliche Gewalt zur Rechenschaft gezogen zu werden als bei Übergriffen auf Ausländer.

Dies sei ein immer wieder augenfälliger und vielfach bestätigter Tatbestand, der die fundamentalen Unterschiede von Deutschen und Immigranten im Umgang mit Gewalt und Rechtssystem deutlich herausstellt, so das Fazit der PA. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 13.03.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Das ist nur die Spitze des Eisberges. In Wahrheit sind das viel mehr weil vieles vertuscht wird. Danke an die Polizei und die Lügenpresse.
Hoffentlich wachen die Schlafschafe endlich mal auf und wehren sich.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Gegen einen Deutschen spielt die „vergessene Unterschrift“ keine Rolle!

Im Netz gefunden.

Gerichtsprozesse Dresden
14.03.2019 06:03 1.908
Weil Richter die Unterschrift vergaß: Bruder von KMN-Rapper wieder frei!
Kleiner Fehler mit großen Konsequenzen
Dresden – Fauxpas in der Dresdner Justiz: Wegen eines Formfehlers musste Ammar R. (26) aus der Haft entlassen werden.
Der Bruder des KMN-Rappers Ali „Nash“ R. (27) sollte eigentlich fünfeinhalb Jahre hinter Gittern verbringen. Aber ein Richter vergaß, das Urteil zu unterschreiben. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist das Dokument so wertlos. Nun ist der Deutsch-Iraker frei.
Im Mai 2018 wurde Ammar wegen sexueller Nötigung, Drogenhandels und Körperverletzung nach monatelanger, zäher Verhandlung vom Landgericht Dresden verurteilt.
„Aber ohne die nötigen Unterschriften hat ein Urteil laut BGH eben keinen Bestand“, erklärt Ammars Anwalt Christian Schößling (45), der das freilich rügte und bei den obersten Richtern recht bekam. Weil ein Richter aus der Kammer zwischenzeitlich in eine andere Abteilung wechselte, „rutschte“ die Unterschrift schlicht durch.
Ein Fehler mit massiven Folgen: Ammar ist nicht nur frei. Der komplette Prozess muss von anderen Richtern neu verhandelt werden.
„Die Staatsanwaltschaft Dresden bedauert, dass es zur Aufhebung des Urteils gekommen ist, und hofft, dass das Verfahren vom Landgericht Dresden gleichwohl zeitnah verhandelt werden wird“, sagt Jürgen Schmidt (43), Sprecher der Staatsanwaltschaft, die seit Jahren schier quer durchs Strafgesetzbuch gegen Ammar ermittelt. Doch nun ist der Fall keine vorrangige Haftsache mehr. Es kann dauern, bis der neue Prozess beginnt.
Immerhin: In einem weiteren Prozess könnte im April das nächste Urteil gegen Ammar fallen. Er, sein Bruder Ali und andere KMN-Rapper müssen sich unter anderem wegen Drogenhandels verantworten. Gut möglich, dass Ammar da auch Haft kassiert – und die Richter alles unterschreiben …
Im Netz gefunden Ende

Mario Strabel
Mario Strabel
5 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Wieder so ein korruptes Schwein, die gute Mann macht seinen Job wohl schon ganz schön lange um eine Unterschrift zu vergessen. Das macht man nur mit Absicht. Es gibt so viele Bäume und Galgen da würde es sich fast lohnen …… .

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Solche Richter gehören sofort aus dem Amt gejagt – ohne soziale Hängematte oder Rentenanwartschaft.

ottogeorg LUDWIG
ottogeorg LUDWIG
4 Jahre zuvor

BRD-Staatsversagen zugunsten vieler tausender legaler u. illegaler orientalischer UN-
siedlern als blutige u.o. tödliche Straftäter an Dt. Bevölkerung unter den Augen der
BRD-Politik, die gewissenlos BRD-Grenzen offen läßt, mit polizeilicher u. gerichtlicher
Nachsicht – Migrantenbonus – dt. Unterwerfung des Islam- um die Dt. Bevölkerung auf die bald kommende staatl. Zwangs-Islamisierung vorzubereiten ! Kein Zweifel wir schaffen das Mekka für unsere orientalische UN-Siedler- gästen!!!