PROZESS GEGEN EX-AFD-CHEFIN PETRY: EHEMANN ZEIGT MITGLIEDER AN
MARCUS PRETZELL HAT STRAFANZEIGE GESTELLT
Von Torsten Hilscher
Dresden/Düsseldorf – Jetzt schlagen sie zurück: Marcus Pretzell (45), Ehemann von Frauke Petry (43), hat Strafanzeige gegen die Mitglieder des Wahlprüfungsausschuss im Sächsischen Landtag gestellt (siehe Foto). Ausgenommen ist nur Auschussmitglied Kirsten Muster (AfD, 58).
Die Strafanzeige „wegen Rechtsbeugung und weiterer Straftatbestände“ ging am Freitagmorgen an die Staatsanwaltschaft Dresden – zunächst per Fax. TAG24 liegt sie vor. Namentlich erwähnt sind der heutige Kultusminister Christian Piwarz (43, CDU), Martin Motschiedler (51, CDU), Marko Schiemann (63, ebenfalls CDU, damals Ausschussvorsitzender) sowie André Schollbach (43, Linke), Jörg Vieweg (SPD) und Katja Meier (Grüne) .
Es geht um Vorgänge im Wahlprüfungsausschuss nach der Landtagswahl 2014. Der Ausschuss war vom ehemaligen AfD-Funktionär Arvid Samtleben (48) angerufen worden, weil dieser 2014 AfD-intern von der Kandidatenliste für die Landtagswahl geflogen war und sich somit benachteiligt fühlte. Im Ausschuss hatte darum auch die damalige AfD-Landeschefin Petry aussagen müssen.
Zu einer Kernaussage (Kandidaten-Darlehen von AfD-Mitgliedern) war sie vereidigt worden. Da sie falsch geantwortet hatte, muss sie sich zur Zeit vor dem Landgericht Dresden verantworten. Das Urteil dazu soll in zwei Wochen gesprochen werden (TAG24 berichtete). Petry selbst gibt einen Irrtum zu, betonte aber, unwissentlich bzw. ohne Absicht so ausgesagt zu haben.
Pretzell ist selbst Jurist. Er macht nun geltend, dass oben benannte Ausschussmitglieder seine heutige Frau ins Messer laufen ließen. Konkret geht es um die Sitzung vom 12.11.2015, wo Petry vernommen wurde. Die benannten Ausschussmitglieder hätten „beharrlich und gravierend“ gegen „wesentliche Grundsätze der Zivilprozessordnung verstoßen“.
Es sei (darum) zu prüfen, ob diese sechs Ausschussmitglieder ihre richterliche Funktion missbraucht hätten, um die Vorgeladene politisch zu diskreditieren und in eine strafrechtliche Falle zu treiben, heißt es im Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden vom 15.3.19.
Fotos: Jörg Carstensen/dpa , Pretzell
Quelle: tag24.de vom 15.03.2019
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In der Demokrattie der BRiD kann man Strafanzeigen in Massen stellen. Die kann man so man hat an die Flügel einer Windmühle nageln und flattern lassen. DIE vom System hacken sich nicht gegenseitig. Entweder es bleibt unbeantwortet liegen, meistens kommt nach vier Wochen zurück: Es konnte kein Täter ermittelt werden und dazu gibt es den §152a! Kein öffentliches Interesse!
DIE passen ganz genau auf! Alles was das System aushebeln kann wird nicht bearbeitet. Gegen „IM Erika“ gab es über 4000 Strafanzeigen wegen Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt, auch von Anwälten, nicht eine wurde angenommen. Das waren noch Zeiten als Schröder das letzte Hemd geschickt wurde. Auch solche Aktionen werden seitdem peinlichst genau vermieden.Die Strafanzeigen kommen nicht in Ihre Personalakte. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kommt rein und versaut für zwei Jahre den Treppensturz nach oben! Weil diese an deren Vorgesetzten gestellt wird.