Luxuriöse Ruhebezüge von Bundespräsidenten – es bleibt, wie es ist

Geldsegen (Bild: shutterstock.com/Von s-ts)
Geldsegen (Bild: shutterstock.com/Von s-ts)
 

Der Innenausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Neuregelung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Die CDU erhob den Salär von 220.000 Euro pro Jahr zur Sache von Respekt vor dem Amt des Staatsoberhauptes. 

In der Vorlage führt die AfD-Fraktion aus, dass ein Bundespräsident a.D. derzeit eine lebenslange Alimentierung in Höhe von mehr als 220.000 Euro pro Jahr erhalte. Dabei sehe das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Nach dem Willen der AfD-Abgeordneten solle die Höhe des sogenannten Ehrensoldes gemäß der ursprünglichen Gesetzeslage aus dem Jahre 1953 auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben und Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen künftig mit dem Ehrensold verrechnet werden. Im Ausschuss hob die AfD-Fraktion hervor, dass es einen Konsens gebe, bei den Ruhebezügen eines Bundespräsidenten Änderungsbedarf zu sehen. Ein dauerhafter Bezug der vollen Amtsbezüge sei nicht angemessen.

Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, es sei zwar richtig, dass man sich um die Ausgaben kümmern müsse. Ebenso müsse aber auch der Respekt vor dem Amt des Staatsoberhauptes gewahrt werden, wozu die AfD-Vorlage nichts sage.

Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass die AfD die erste Lesung des Gesetzentwurfes zu Attacken gegen den amtierenden Bundespräsidenten genutzt habe. Für eine Instrumentalisierung der Frage zu parteipolitischen Zwecken sei man aber nicht zu haben.

Die FDP-Fraktion hielt der AfD vor, mit ihrem Vorstoß demokratische Institutionen lächerlich machen zu wollen.

Auch die Fraktion Die Linke sah zwar Änderungsbedarf, betonte aber, dass es der AfD nur um eine Auseinandersetzung mit dem amtierenden Bundespräsidenten gehe.

Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die eine sachliche Diskussion über die Frage des Ruhebezüge von Bundespräsidenten anmahnte.

Einige kleine und bescheidene Änderungen aber gibt es doch:

Nach scharfer Kritik des Bundesrechnungshofes hat der Bundestag nun neue Regeln für die Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten und Altbundeskanzler vereinbart. Das geht aus einem Beschluss des Haushaltsausschusses hervor, über den die „Bild-Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Demzufolge seien „zusätzliche Einkünfte der Bundespräsidenten a.D.“ künftig „auf den Ehrensold anzurechnen“.

Zudem soll der Bundestag fortan die Büros der scheidenden Kanzler und Präsidenten aussuchen. Hintergrund sei, dass in einem Fall für fünf Jahre Mietkosten von 2,3 Millionen Euro angefallen seien. Bezahlt würden künftig nur noch „maximal ein Büroleiter“, zwei Referenten sowie eine Schreibkraft und ein Fahrer, heißt es in dem Beschluss weiter.

Holistische Zahngesundheit

Zudem sollten Bundespräsidialamt und Kanzleramt „ihre Dienstaufsicht wahrnehmen“, also die Rechnungen der Ex-Staatsoberhäupter und Regierungschefs kontrollieren. Darüber hinaus gelte nun: „Reisekosten privater Begleitung sollten nicht erstattet werden“, heißt es in dem Beschluss des Haushaltsausschusses. Tatsächlich hatte das Präsidialamt zuletzt, wie der Rechnungshof kritisierte, auch Privatreisen eines Ex-Präsidenten zu „Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen“ und einen „Aufenthalt im Freizeitpark“ bezahlt – häufig in „hochpreisigen Hotels“.

Nun seien Reisen „unter dem Bundesreisekostengesetz“ zu prüfen, heißt es in dem Beschluss weiter. „Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Otto Fricke, der „Bild-Zeitung“.

Der Rechnungshof hatte im vergangenen September in zwei Prüfberichten kritisiert, dass bei der „lebenslangen Vollausstattung“ von Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzlern „Grenzen überschritten“ worden seien. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 21.03.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Diese hohe Rente gehört auch gekürzt. Für was kriegen die so viel Geld? Dass sie mal den Grüssaugust gespielt haben ?