„Schmähgedicht“Berliner Gericht verhandelt Klage von Böhmermann gegen Merkel

Der Satiriker Jan Böhmermann bei einem TV-Auftritt. (Imago Stock & People)
Jan Böhmermann (Imago Stock & People)

Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet in Kürze, ob Bundeskanzlerin Merkel das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann weiterhin als „bewusst verletzend“ bezeichnen darf.

Der ZDF-Moderator hat eine Unterlassungsklage angestrengt, über die nach Informationen des „Tagesspiegel“ am 16. April verhandelt werden soll. Böhmermann argumentiert demnach, dass Merkel sein Gedicht vorverurteilt habe. Für eine juristische Bewertung sei die Kanzlerin aber nicht zuständig. Böhmermanns Anwalt will mindestens erreichen, dass Merkels Äußerung für „rechtswidrig“ erklärt wird.

Das vor zwei Jahren ausgestrahlte Gedicht richtete sich gegen den türkischen Präsidenten Erdogan. Es belastete über Monate die deutsch-türkischen Beziehungen. Erdogan ging gerichtlich dagegen vor und hatte im Zivilverfahren Erfolg: Wesentliche Passagen des „Schmähgedichts“ wurden vom Landgericht Hamburg verboten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.04.2019 


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