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Bundesarbeitsgericht: „Crowdworker“ können Arbeitnehmer sein

02. Dezember 2020 Bundesarbeitsgericht in Erfurt (dpa-Zentralbild/Martin Schutt) Dienstleister, die im Auftrag von Online-Plattformen eine Vielzahl von Tätigkeiten erbringen, sind unter bestimmten Bedingungen wie reguläre Arbeitnehmer zu behandeln. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Sogenannte Crowdworker erhalten über Internetplattformen ihre … Weiterlesen

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