Die Hängepartie um die rund 40 Bootsflüchtlinge an Bord der „Sea-Watch 3“ geht weiter.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg kam am Abend einem Eilantrag nicht nach, mit dem die Besatzung erzwingen wollte, in Italien anlegen zu dürfen. Es gebe derzeit keine Menschen mehr an Bord, die unmittelbar gefährdet seien, hieß es zur Begründung.
Das Schiff des deutschen Seenotrettungsvereins Sea-Watch hatte am 12. Juni ursprünglich 53 Migranten vor der libyschen Küste geborgen. Mehrere Flüchtlinge durften aus medizinischen Gründen bereits an Land gehen.
Unter anderem UNO-Organisationen hatten die Regierungen der europäischen Staaten zur Aufnahme der Flüchtlinge aufgerufen. Die „Sea-Watch 3“ hält sich derzeit vor der Zwölfmeilenzone um die italienische Insel Lampedusa auf.
Quelle: Deutschlandfunk vom 26.06.2019