- In einigen Orten wie hier in Hagen gilt bereits eine Ausgangssperre. (picture alliance / Jonas Güttler)
In Deutschland gilt seit Mitternacht die sogenannte Corona-Notbremse.
Die Regelung betrifft automatisch alle Landkreise oder Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern drei Tage lang über dem Wert von 100 lag. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor. Ausnahmen gelten für Menschen, die im Schichtdienst arbeiten. Gewichtige Gründe sind etwa auch die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren oder Notfälle.
Schulen und Kitas müssen ab einer Inzidenz von 165 wieder schließen. Falls Bundesländer strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.04.2021
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Vor allem die Ausgangsbeschränkungen sind umstritten. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen gegen das Gesetz eingegangen.