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Eilmeldung: Verfassungsgerichts-Entscheid: Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden

Norbert Hofer (recht), Alexander Van der Bellen (links)
DPA

Norbert Hofer (recht), Alexander Van der Bellen (links)

Das österreichische Verfassungsgericht hat die Bundespräsidentenwahl im Mai für ungültig erklärt. Damit bekommt die unterlegene FPÖ Recht, die wegen Unregelmäßigkeiten geklagt hatte.

Am Ende ging es doch schneller als erwartet: Am Freitag kippte der Verfassungsgerichtshof in Österreich die zweite Runde der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai. Damit muss neu gewählt werden. 

Die unterlegene FPÖ hatte die Abstimmung angefochten – wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke. Der frühere Grünen-Chef Alexander Van der Bellen hatte die Stichwahl mit einem Vorsprung von nur 30.863 Stimmen gewonnen. Ausschlaggebend waren die rund 740.000 gültigen Briefwahlstimmen.

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Verfassungsgerichtshof

Die Verfassungsrichter befragten vergangene Woche vier Tage lang zahlreiche Zeugen. Diese bestätigten verschiedene Formalfehler. So wurden in mehreren Bezirken Briefwahlstimmen bereits am Sonntag ausgezählt. Laut Gesetz ist das erst ab Montag 9 Uhr erlaubt. Teilweise zählten Beamten die Stimmen aus, ohne dass die Wahlbehörden vollständig besetzt waren.

Der Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten war bisher für den 8. Juli geplant. Das Innenministerium hatte vorsorglich bereits den 25. September und den 2. Oktober als mögliche Termine für eine Neuauflage der Stichwahl vorgemerkt.

heb

Quelle: Spiegel-online vom 01.07.2016

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