Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wir leben zur Zeit im Seerecht in Deutschland und Österreich

Liebe Freunde und Bekannte,

Aus aktuellem Anlass:
Wer mich kennt, weiß dass ich 13 Jahre Segelunterricht am Ammersee gegeben habe und alle Segelscheine, sowie Wetterkundekurse und Funkerzeugnis habe. Das als grobe Info.

Warum schreibe ich das, weil ich mich im SEERECHT in dem wir derzeit leben (BRD), mich recht gut auskenne, auskennen muß.

Das Seerecht kennt nur Pflichten, keine Rechte; Beispiele
Kurshaltepflicht, Kursausweichpflicht, Pflichten zum Setzen von Flaggen Gastland und Heimatland, Und vieles mehr.

Pflichten bedeuten ein unbedingtes Muss des Kapitäns oder Schiffsführers, kommt er dem nicht nach, kommt es zu einem Zwischenfall, Unfall Havarie, kann vor dem Seegericht Ihm die Lizenz entzogen werden und es werden Empfehlungen (Spruch) ausgesprochen oder Zitat:

„Der Spruch des Seeamtes wird von Behörden und Gerichten als Gutachten zur Grundlage weiterer Entscheidung gemacht. Die Seeamtssprüche sind Verwaltungsakte zur Regelung eines Einzelfalls. Die Seeämter verhängen Fahrverbote oder entziehen die Berechtigung in der Seefahrt (als Sonderfall), wenn sie zu der Überzeugung gelangt sind, dass eine solche Maßnahme für die Sicherheit in der Seefahrt erforderlich ist.“

Das hat dann weiterreichende Folgen, vor allem Zivilrechtlich, weil das Seegericht in solchen Fällen höchste Instanz ist.

Wenn also eine Impfpflicht kommt, weiß ich dass wir auf Hoher See sind, allerdings trotzdem höchst eigenverantwortlich. Jeder Kapitän handelt dann sowohl als Souverän und in der Eigenverantwortung. Keiner darf an Bord ohne der Genehmigung des Kapitäns etwas machen.

Resümee: Wenn wir Kapitäne unseres Körpers und Ich‘s sind, darf kein anderer eingreifen, tut er das und gefährdet die Weiterfahrt des Schiffes ist er Pirat oder Kosar, weil er das außerhalb des Seerechtes macht.

Das beißt sich mit der Impfpflicht schon, aber alleine der Kapitän entscheidet was an Bord geschieht. Vermeidet er, oder wendet er damit Gefahr ab ist das sein gutes Recht, dann kann Ihm auch vom Seegericht kein Fehlverhalten vorgeworfen werden.

Beispiel: Er läuft einen Hafen nicht an, weil Pest herrscht, das ist sein gutes Recht, da kann auch Ihm kein Vorwurf gemacht werden, wenn Ladung verdirbt, weil er Schiff und Ladung schützt.

Das so mal aus dem Seerecht.

Leute wir sind seit 1918 auf Hoher See, das wissen nur die wenigsten.
Das darf gerne geteilt werden, es ist rechtssicher.
Bleibt gesund und stark. SR

Quelle: R Seiffert auf Telegram

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 04.02.2022

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