24.01.2024
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Nach dem Ausschluss der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ von der staatlichen Parteienfinanzierung gibt es in der Politik Diskussionen, ob sich dies auch auf die AfD übertragen ließe. So sagte der bayerische Ministerpräsident Söder, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne eine Blaupause im Umgang mit der AfD sein.
Unterhalb der Schwelle eines langwierigen Verbotsverfahrens gebe es es nun die Möglichkeit, verfassungsfeindlichen Organisationen zumindest den Geldhahn zuzudrehen. Ähnlich äußerten sich weitere Politiker, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig von der SPD. Vertreter der FDP und der Grünen warnten dagegen, das Urteil sei nicht einfach so übertragbar.
Es wäre kontraproduktiv, wenn sich die AfD in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als Opfer darstellen könnte, warnte der stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Kuhle gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Deswegen müsse ein gerichtliches Verfahren gegen die AfD wohlüberlegt sein.
NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen
Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Partei „Die Heimat“ darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu bekämpfen. Es gab damit einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt.
Mit dem Urteil entfallen für die Partei neben der staatlichen Finanzierung auch steuerliche Begünstigungen. Es war das erste Verfahren dieser Art am Verfassungsgericht. Bundeskanzler Scholz und zahlreiche Parteipolitiker begrüßten die Entscheidung.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.01.2024
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