Dresden. Daß nur ein kleiner Teil der sogenannten „Flüchtlinge“, die in Deutschland Asyl beantragen, tatsächlich in ihrer Heimat verfolgt werden, ist längst eine Binsenweisheit. Aber wie kraß es in Wirklichkeit ist, brachte jetzt eine Große Anfrage der AfD im Sächsischen Landtag ans Licht.
Demnach wurden von insgesamt 17.484 Asylbewerbern im Jahr 2023 ganze 75 als politisch Verfolgte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt. Das entspricht rund 0,43 Prozent.
Für weitere 6.597 Migranten wurde der „Schutzstatus“ mit anderen juristischen Instrumentarien begründet. Demgegenüber wurden 5.097 Anträge abgelehnt.
Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Unsere Anfrage zeigt, daß die allerwenigsten Asylbewerber tatsächlich politisch Verfolgte sind, die nach unserem Grundgesetz Anspruch auf Schutz haben. Das heißt zugleich: wir könnten sehr einfach 99,5 Prozent unserer Asylkosten einsparen, wenn wir nur politisch Verfolgte aufnehmen würden.“ (tw)
Quelle: zuerst.de vom 27.04.2024
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