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Es müssen nicht immer Preußen-Denkmäler sein: Brandenburg stellt rostige Windräder unter Denkmalschutz

12. Mai 2024
Es müssen nicht immer Preußen-Denkmäler sein: Brandenburg stellt rostige Windräder unter Denkmalschutz
KULTUR & GESELLSCHAFT
Foto: Symbolbild

Potsdam/Zossen. Mit dem Denkmalschutz verbindet man gemeinhin historische Gebäude, mittelalterliche Burgen oder Renaissanceschlösser. In Brandenburg, das derzeit von einer Koalition aus SPD, CDU und Grünen regiert wird, stellt man nicht so hohe Ansprüche. Dort tun es zur Not auch ein paar rostige Windkraftanlagen.

Im Zossener Ortsteil Schünow wurde man fündig. Dort gibt es zwei Windkraftanlagen aus dem Jahr 1992 – die ersten ihrer Art in Brandenburg. Die 38 Meter hohen Windräder mit 33 Meter Rotordurchmesser waren ehedem Teil des ersten Windparks in Brandenburg und stehen für den Beginn der inzwischen arg umstrittenen „Energiewende“. Jetzt haben die Windräder das Ende ihrer Lebensdauer erreicht: die Generatoren und Gondeln sind defekt, Ersatzteile fehlen. Auch die Wartung ist zu teuer. Eine effiziente Stromerzeugung ist mit den beiden Fossilien nicht mehr möglich.

Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2005 standen die Betreiber der Schünower Anlagen vor der Wahl: Stillegung, Weiterbetrieb mit neuem Vertrag, Modernisierung oder Verkauf. Der Verein „WindKraftArche“ entschied sich für eine andere Option: Denkmalschutz. Das Landesdenkmalamt Brandenburg stimmte dem Antrag zu. Die Windräder sollen jetzt für Studenten zugänglich gemacht werden.

Anwohnern fehlt für die Umwidmung das Verständnis. „Das ist für mich kein Denkmal. Das ist Schrott!“, erfuhr der RBB von einer Anwohnerin. „Denkmäler sind für mich altertümliche Gerätschaften oder Gebäude, wo wirklich ein paar Jahrhunderte drauf sind, aber doch nicht das hier. Die stehen tausendfach bei uns rum.“

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) definiert Denkmale als „Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht“. Ob irgendetwas davon auf die beiden in die Jahre gekommenen Windräder zutrifft, wird wohl demnächst die Gerichte beschäftigen. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 12.05.2024

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