Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Einreiseverbot gekippt: Gericht kann keine Gefährdung durch Sellner erkennen

06. Juni 2024
Einreiseverbot gekippt: Gericht kann keine Gefährdung durch Sellner erkennen
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Potsdam. Erfolg für Martin Sellner: im Streit um ein von der Stadt Potsdam gegen ihn verhängtes Einreiseverbot hat der österreichische Identitären-Vordenker einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab einem Eilantrag Sellners gegen das Verbot statt. Nach Auffassung der Kammer werde der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben, hieß es zur Begründung der Eilentscheidung.

Das Verbot der Stadt Potsdam erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtswidrig. Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit sei nicht hinreichend belegt worden. Auch sei nicht belegt, daß es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe.

Die Stadt Potsdam hatte Sellner im März untersagt, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder nach Deutschland einzureisen. In der Verfügung stellte sie dazu in seinem Fall den Verlust des in der EU geltenden Freizügigkeitsrechts fest. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor.

Grund für die drastische Maßnahme war ein Vortrag Sellners bei einem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam im November 2023, bei dem der österreichische Aktivist und Publizist unter anderem über die Remigration, also die Rückführung von Ausländern, gesprochen hatte. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 06.06.2024

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