Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordern die deutschen Apotheker eine Gesetzesänderung, um die erlaubten Rabatte auf Arzneimittel im Versandhandel wieder abzuschaffen.
Der Präsident der Vereinigung der Apothekenkammern und -verbände, Schmidt, kündigte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine bundesweite Kampagne für den Vorstoß an. Es sei falsch, den Preiswettbewerb im Arzneimittelgeschäft zu eröffnen. – Bayern will sich im Bundesrat für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen. Gesundheitsministerin Huml erklärte in München, das EuGH-Urteil gefährde die flächendeckende Versorgung. Es sei zu befürchten, dass örtliche Apotheken schließen müssten, da Versandapotheken die Versorgung mit hochpreisigen Medikamenten an sich ziehen würden.
Laut dem Urteil müssen sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutsche Preisbindung halten.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.10.2016
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