
Dresden. Sachsen nimmt den Kampf gegen die Auswüchse des Genderwahns ernst: mit Beginn des neuen Schuljahres ist das Verwenden von sogenannten Gendersternchen oder dem Binnen-I in Schularbeiten offiziell verboten. Zuwiderhandlungen können mit einer negativen Bewertung geahndet werden. Das hat das sächsische Kultusministerium mitgeteilt.
Bislang wurde sächsischen Schülern, die Genderstern, Unterstrich, Doppelpunkt oder das Binnen-I verwendeten, lediglich ein Fehler angestrichen. Nun soll es auch bei der Benotung berücksichtigt werden. Mit der Sanktionierung des Genderns orientiert man sich in Dresden am Regelwerk des Rechtschreibrats.
Nach dessen im Juli veröffentlichten neuen Regelwerk gehört die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung der Geschlechtsidentität innerhalb eines Wortes „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“. Auf der Homepage des Rechtschreibrats wird dazu ausgeführt: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“
Gegenüber dem MDR wies der Rechtschreibrat ergänzend darauf hin, daß alle Bundesländer dem Regelwerk zugestimmt hätten und es somit eine verbindliche Grundlage für den Unterricht darstelle.
Für offizielle Schreiben und Briefe an Eltern gilt an den sächsischen Schulen Sachsens schon seit drei Jahren ein Genderverbot. Im vergangenen Jahr wurde diese Regelung auf Vereine, Stiftungen und Verbände ausgeweitet, wenn diese für das Kultusministerium tätig werden. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 07.08.2024
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