Ermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der #Volksverhetzung durch Staatsanwaltschaft Offenburg eingeleitet ❗
Hintergrund der Anzeige war die Gleichsetzung des russischen Angriffs auf die #Ukraine mit dem Ostfeldzug der Wehrmacht zwischen 1941 und 1945 durch #Steinmeier , im Rahmen einer Rede zur Befreiung des Warschauer Ghettos. Diese Gleichsetzung könnte gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch als Volksverhetzung strafbar sein!
Quelle: Lexa auf X
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.02.2025
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