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„Kein Abschiebungsschutz“ Nächste Schelte für Wadephul: Gericht erklärt Abschiebung von Syrern für rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt die Abschiebung von zwei Syrern für rechtmäßig (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen die Abschiebung syrischer Staatsangehöriger nach Syrien bestätigt und deren Eilanträge abgelehnt. Das Urteil ist eine herbe Schelte für Wadephul und widerspricht seinen Erwägungen deutlich.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Eilanträge zweier syrischer Asylbewerber abgewiesen, welche sich gegen ihre Abschiebung nach Syrien richteten, wie die Junge Freiheit berichtet. In seiner Pressemitteilung betont das Gericht unter der Überschrift „Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber“, dass auch Syrer in ihr Heimatland zurückgeführt werden dürfen.

Diese Entscheidung widerspricht klar den wiederholten Darstellungen des Außenministers Johann Wadephuls. Dieser verglich den Zustand im gegenwärtigen Syrien mit dem von Deutschland im Jahr 1945 und führte weiter aus, dass Abschiebungen nach Syrien folglich grundsätzlich nicht möglich seien. Das Gericht sieht in genanntem Fall hingegen keine Rechtfertigung für einen Abschiebungsschutz. Die Beschlüsse des Gerichts sind unanfechtbar, womit das BAMF die Ausreisebescheide durchsetzen kann.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte klar, dass Rückkehrern nach Syrien keine relevanten Gefahren drohten. „Das Ausmaß willkürlicher Gewalt“ in den Heimatregionen der Kläger – Damaskus und Latakia – sei „nicht derart hoch, dass sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt wären“, so die Richter.

Die Sicherheitslage habe sich zudem seit 2015 nicht verschlechtert, und einzelne Gewaltvorfälle seien „in der Gesamtschau unbeachtlich.“ Anders als Außenminister Wadephul suggerierte, sieht das Gericht auch keine drohende Verelendung bei Rückkehrern, da Rückkehr- und Hilfsprogramme existieren und keine allgemeine Notlage erkennbar sei.

Das Urteil reiht sich in eine Reihe ähnlicher Gerichtsentscheidungen ein: Bereits das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster stellten fest, dass für Syrer keine generelle ernsthafte Bedrohung mehr bestehe und dass nicht jeder Flüchtlingsschutz in Deutschland beanspruchen könne. Diese Gerichte lehnen Schutzansprüche ab, wenn keine individuelle Bedrohung vorliegt oder Asylanträge offensichtlich unbegründet sind.

Quelle: Apollo News vom 05.11.2025

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