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Kreml antwortet auf Japans Note zur Benennung von fünf Kurilen-Inseln

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Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

© Sputnik/ Grigoriy Sisoev

Die Inseln des Kurilen-Archipels bleiben Territorium Russlands, weshalb die Benennung von fünf bislang namenlosen Inseln souveränes Recht ist. Dies erklärte der Pressesprecher des Präsidenten, Dmitri Peskow, am Dienstag.

„Japans Position ist gut bekannt. Wir schätzen die neue positive Dynamik unserer bilateralen Beziehungen hoch ein. Wir beabsichtigen, diese Dynamik beizubehalten. Aber dennoch bleiben die Inseln des Kurilen-Archipels zweifellos ein Territorium der Russischen Föderation“, kommentierte Peskow Japans Protestnote hinsichtlich der Benennung von fünf Kurilen-Inseln.

Zuvor hatte Russland fünf bisher namenlose Inseln des Kurilen-Archipels benannt: eine bekam den Namen des ehemaligen Außenministers der Sowjetunion, Andrej Gromyko, eine andere den des Ex-Gouverneurs der Insel Sachalin, Igor Farchutdinow, die dritte und vierte Insel wurden zu Ehren der Generäle Kusma Derewjanko und Alexej Gnetschko benannt, die fünfte zu Ehren der Kapitänin Anna Schtschetinina.

„Das entspricht nicht der Position unseres Landes und weckt äußerstes Bedauern. Über diplomatische Kanäle war am 13. Februar eine Protestnote an Russland gerichtet worden“, wird Chefkabinettssekretär Yoshihide Suga von der Agentur Kyodo zitiert.

Tokio erhebt Anspruch auf die vier Südkurilen-Inseln Kunaschir, Schikotan, Habomai und Iturup, die nach dem Zweiten Weltkrieg vereinbarungsgemäß in den Staatsverband der damaligen Sowjetunion aufgenommen wurden. Japan machte deren Rückgabe zur Bedingung für den Abschluss eines Friedensvertrages, der bislang nicht unterzeichnet werden konnte.Die Regierungen Russlands und Japans gestalten ihre Zusammenarbeit und die Verhandlungen über einen Friedensvertrag jetzt aktiver. Unter anderem sind sie bereit, Möglichkeiten einer gemeinsamen Wirtschaftstätigkeit auf den Südkurilen-Inseln zu erörtern, die Tokio als japanisches Eigentum betrachtet.

Quelle: Sputnik vom 14.02.2017

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