Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Geisterdiskussion über „Reichsbürger“

Moskau/Leipzig, 9. Mai 2017 (ADN). Während am Dienstag in Moskau auf dem Roten Platz die Siegesparade zur 72. Wiederkehr des Endes des Zweiten Weltkrieges abgehalten wurde, diskutierten am Vorabend in Leipzig deutsche Behördenvertreter über Relikte und Konsequenzen aus dieser Zeit und aus den Vorkriegsjahrzehnten. Die administrative Welt des wiedervereinigten Deutschland ist nämlich aufgeschreckt von sogenannten Reichsbürgerbewegungen, von denen es angeblich 38 bundesweit gibt.

Es sollen inzwischen 4.000 bis 6.000 „Reichsbürger“ identifiziert worden sein, die den Verwaltungsinstanzen die Arbeit erschweren und mit lästigen Schriftsätzen ungewohnten Inhalts und in aller Ausführlichkeit die Bürokratie geradezu lähmen und verängstigen.

Aufs Podium waren Gäste geladen worden, die sich in fast allen Punkten weitgehend einig waren. Kontroverse Standpunkte auf der Bühne waren also nicht auszumachen. Eine klare Definition, was Reichsbürger überhaupt seien, ließ sich nicht herausfiltern. Mehrfach wurde zumindest fixiert, dass „Reichsbürger“ die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht anerkennen und das Fehlen eines Friedensvertrages bis zum heutigen Tag bemängeln. Ansonsten handle es sich um eine äußerst heterogene Gruppierung. Militant und gewaltbereit seien nur wenige.

Dass von den Personengruppen, über die diskutiert wurde, kein Vertreter zur Verfügung stand, war wohl der fundamentalste Fehler der Organisatoren.

Demzufolge plätscherte der Meinungsaustausch als Geisterdiskussion so lange vor sich hin, bis die Zuhörer mit sehr kritischen Fragen selbst in die Debatte eingreifen durften.

Es meldete sich aus dem Publikum sogar ein echter Reichsbürger, der aber dem zuvor geschilderten Rollenklischee gar nicht entsprach. Der Hochbetagte ist zu Zeiten der Weimarer Republik im Deutschen Reich geboren als Bürger mit der Nationalität „deutsch“ und der Staatsangehörigkeit „Preußen“.

Dieses erste konkrete, von dem über Achtzigjährigen präsentierte Faktum rief eine sofortige Reaktion des Richters am Bundesverwaltungsgericht Uwe Berlit hervor, der daraufhin das Themenspektrum – unverständlicherweiseweise – noch um die Begriffe Volkszugehörigkeit, Vertriebene und Russlanddeutsche erweiterte.

Das wiederum veranlasste einen anderen Diskutanten zu der Feststellung, dass das Vermitteln von Geschichtskenntnissen und historischem Wissen in der Bevölkerung nicht nur sträflich über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt, sondern auch blockiert und verhindert worden ist. Der klägliche Ratschlag des Bundesverwaltungsrichters, man möge zur Klärung doch jedes beliebige Lehrbuch zum Völkerrecht heranziehen, ging ins Leere.

Auf die abschließende Frage, wie in Zukunft mit den „Reichsbürgern“ umzugehen sei, antwortete der Leiter des Leipziger Rechtsamtes Dirk Müller: „Illusionen haben wir nicht und versuchen sie nicht zu bekehren. Wir sind nicht kreativ tätig, sondern für den Normenvollzug zuständig.“ ++ (gs/mgn/09.05.17 – 130)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 10.05.2017

 

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