Dresden – Jeden Montag treffen sich Anhänger des fremden- und islamfeindlichen #PEGIDA-Bündnisses in #Dresden. Die Versammlungen sind umstritten. Fehlen Auflagen?
Die Versammlungsbehörde der #Stadt Dresden hat im Umgang mit den PEGIDA-Kundgebungen rechtmäßig gehandelt.
Zu diesem Ergebnis kommt ein #Gutachten, dass die Stadt aufgrund der Kritik an den Entscheidungen der Behörde zu den montäglichen Versammlungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses in Auftrag gegeben hatte.
Der Freiburger Jura-Professor Ralf #Poscher und der frühere Bonner Polizeipräsidenten Michael #Kniesel hatten die Praxis auf Bitten von Dresdens Oberbürgermeister Dirk #Hilbert überprüft.
Die Versammlungsbehörde habe sich grundsätzlich an das Recht gehalten, sagte Poscher am Freitag in Dresden.
Die Behörde steht wegen der Versammlungen schon länger in der Kritik. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, nichts gegen das fremden- und islamfeindlichen Bündnis in Innenstadt zu unternehmen und Proteste zu behindern.
Die Versammlungsbehörde dürfe Kundgebungen nicht beauflagen, weil sei von einem politisch nicht genehmen Veranstalter angezeigt würden, sagte Poscher. „Die Aufgabe einer Versammlungsbehörde ist, Versammlungen zu ermöglichen.“ Einzig die Gefährdung der Sicherheit rechtfertige ein Einschreiten. Unter dieser Prämisse müssten auch Gegenkundgebungen in Sicht- und Hörweite zugelassen werden, bis hin zu Blockaden, wenn diese symbolischen Charakter hätten, sagte Poscher. „Geschützt ist nicht die Störung von Veranstaltungen.“
Die Gutachter empfahlen der Stadt eine striktere Trennung der Zuständigkeiten von Polizei und Versammlungsbehörde und kritisierten lediglich Details einzelner Entscheidungen. „Umso zufriedener bin ich, dass die Linie stimmt“, sagte Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel.
Quelle: tag24.de vom 15.12.2017