„Es ist richtig, wenn die #Bundesregierung mit den Verbündeten Deutschlands eine militärische Abschreckung und militärische Verhinderung von Giftgaseinsätzen durch das #Assad Regime prüft“, sagte Röttgen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben).
„#Deutschland sollte zusammen mit den #USA, #Großbritannien und #Frankreich hierzu auch grundsätzlich willens sein“, so Röttgen.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Einsatzes sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages: „Ein solcher Einsatz wäre völkerrechtlich zulässig, wenn und weil er zum Schutz gegen massenhafte #Kriegsverbrechen der syrischen Staatsgewalt gegen die eigene Bevölkerung notwendig und strikt hierauf begrenzt wäre.“
Grundsätzlich sei für einen solchen Einsatz die vorherige Zustimmung des Bundestags „nötig und möglich“, sagte Röttgen. „In gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen reicht die nachträgliche Zustimmung“, ergänzte der CDU-Politiker. Zudem müssten Einsätze der Bundeswehr über syrischem Gebiet gegenüber Russland, das Kriegspartei an der Seite Assads sei, klar kommuniziert werden, forderte Röttgen.
Foto: Norbert Röttgen, über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 10.09.2018