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Flüchtlinge: Gang in syrische Botschaft „zumutbar“


Die syrischen Botschaft in Berlin (dpa / picture alliance / Florian Schuh)

Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien müssen zur Beschaffung von Ausweispapieren weiterhin die Botschaft ihres Heimatlandes in Berlin aufsuchen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte gefordert, sie aus Schutzgründen davon zu befreien. Das Bundesinnenministerium wies das Ansinnen jedoch zurück.

Subsidiär Schutzberechtigten sei ein Vorsprechen in der Botschaft grundsätzlich zuzumuten, heißt es in einer Antwort an die Grünen, aus der die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ zitieren. Dies gelte unabhängig vom Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es, #Flüchtlinge würden von syrischen Sicherheitsbehörden als Fahnenflüchtige oder sogar Verräter angesehen.

Die Grünen-Politikerin #Amtsberg kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums. Deutsche Behörden brächten Bürgerkriegsflüchtlinge unnötig in Gefahr. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die als #Bürgerkriegsflüchtlinge nach #Deutschland gekommen sind. Sie haben weniger Rechte als politisch verfolgte Flüchtlinge.

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2018


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