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Chemnitz-Prozess Daniel Hillig: Gericht lehnt Gesinnungstest der Verteidigung ab

Gerichtsverhandlung (Symbolfoto: shutterstock.com/Durch MR.Yanukit)
Gerichtsverhandlung (Symbolfoto: shutterstock.com/Durch MR.Yanukit)
 

Dresden – Bei dem laufenden Prozess zum Tod von Daniel Hillig hat die Verteidigung des unter Tatverdacht stehenden Syrers eine herbe Schlappe erlitten. Die Richter haben es abgelehnt, sich einer politischen Gesinnungsprüfung zu unterziehen.

Die Anwältin des unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagten 23-jährigen Syrers hatte gleich am ersten Verhandlungstag die Unabhängigkeit des Gerichts bezweifelt. Verteidigerin Ricarda Lang hatte unter anderem von den Richtern wissen wollen, ob sie Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der Pegida-Bewegung sind und wie sie denn so zu Flüchtlingen insgesamt stehen. Die Einstellung der Richter zur „Flüchtlingsfrage“ sei entscheidend für ein faires Verfahren, hatte die Anwältin laut MZ ihre Gesinnungsschnüffelei begründet.

Die Richter lehnten es nun ab, den anwaltlichen „Fragenkatalog“ zu beantworten. Dafür bestehe weder aus rechtlicher noch aus tatsächlicher Sicht ein Anlass, teilte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer bei der Verhandlung in Dresden mit. Das Recht des Angeklagten auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und überparteilichen Gericht sei gewahrt, so Richterin Simone Herberger.

Am 28. August 2018 war der 35-jährige Deutsche, Daniel Hillig, erstochen worden. Unter Anklage steht jetzt ein 23 Jahre alter Syrer. Er soll gemeinsam mit einem Iraker, der weiterhin auf der Flucht ist, den Chemnitzer erstochen und einen weiteren Mann durch Messerstiche schwer verletzt haben. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 27.03.2019 


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