Chemnitz (ADN). Das Sächsische Landessozialgericht hat die Klage eines ehemaligen Hartz-IV-Empfängers zurückgewiesen, der aus zwischenzeitlichen befristeten Arbeitsgelegenheiten den Tariflohn eingefordert hatte. Er hatte als Vergütung lediglich rund ein Viertel dessen erhalten und wollte den Differenzbetrag nunmehr juristisch erstreiten. Das geht aus dem Urteil hervor, das dem Betroffenen am Sonnabend zugegangen ist. Revision wurde nicht zugelassen. Nun bleibt nur noch der Weg zum Bundessozialgericht. ++ (so/mgn/27.04.19 – 115)