„Mueller-Bericht“: Verfahren gegen US-Minister

Auf dem Bild sind deutlich geschwärzte Passagen im Bericht von US-Sonderermittler Mueller zu erkennen. (dpa-bildfunk / AP / Jon Elswick)
Der Mueller-Bericht ist bislang nur mit teilweise geschwärzten Textstellen veröffentlicht geworden. (dpa-bildfunk / AP / Jon Elswick)

Die Auseinandersetzung um die Herausgabe des sogenannten „Mueller-Berichts“ über das Verhalten von US-Präsident Trump geht in eine weitere Runde. Der Justizausschuss des Repräsentantenhauses in Washington beschloss, ein Verfahren gegen Justizminister Barr wegen Missachtung des Kongresses einzuleiten.

Stimmt auch das Plenum der Parlamentskammer zu, wird eine Strafanzeige erstellt. Barr hatte sich geweigert, den Bericht ungeschwärzt an die Abgeordneten weiterzuleiten.

Präsident Trump blockierte inzwischen mittels seiner Exekutivvollmacht jegliche Herausgabe in ungeschwärzter Form.

Sonderermittler Mueller hatte zwei Jahre lang geprüft, ob Russland sich in die US-Wahl 2016 einmischte, Absprachen mit Trumps Wahlkampfteam existierten und ob Trump die Justiz behinderte.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.05.2019 


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