Es ist keine neue Erkenntnis, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und somit nicht unabhängig sind. Doch diese Einschätzung wurde nun hochoffiziell durch den „Europäischen Gerichtshof“ bestätigt.
Hier ein kleiner Auszug:
Zu den Staatsanwaltschaften in Deutschland stellt der Gerichtshof fest, dass nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden könnte. Daher erfüllen sie eines der Erfordernisse für ihre Einstufung als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses offenbar nicht, und zwar das Erfordernis, der einen solchen Haftbefehl vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.
Der Beitrag erschien zuerst bei OPPOSITION24
Quelle: philosophia-perennis.com vom 28.05.2019