Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Staatsrechtler Rupert Scholz wirft Bundesregierung angesichts der Grenzöffnung 2015 fortdauerndenVerfassungsbruch vor

 

23. Juni 2019

NATIONAL

Berlin. In einem Interview wirft der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz der Bundesregierung fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes vor. „Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat“, so Scholz. Dabei verwies er auf Artikel 16a des Grundgesetzes, der besagt, daß Personen aus einem sicheren Drittstaat kein Anrecht auf Asyl hätten. „Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.“

„Was damals passiert sei, „war nicht nur ‚ein‘ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“. Nicht nur die Verfassungs- sondern auch die Asylkrise hielten bis heute an.

Die oftmals eingeworfene Meinung, wonach die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei, weist er zurück. „Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“, betonte Scholz.

Er bezweifelt, daß die Integration gelänge. „Dafür ist die Zahl der Einwanderer schon zu groß.“ Mit Blick auf die AfD erklärte der Staatsrechtler: „Auf jeden Fall ist die AfD die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben.“ Er warne davor, diese Themen „weiter mit einem Tabu zu belegen“, da dies auf Dauer nicht gutgehe. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 23.06.2019 


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