Parteienrechtler kritisieren SPD-Verfahren zur Nahles-Nachfolge

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Osnabrück  – Führende deutsche Parteienrechtler haben das Verfahren kritisiert, mit dem die SPD einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die zurückgetretene Parteivorsitzende Andrea Nahles sucht. „Der Versuch, über eine Mitgliederbefragung eine Doppelspitze durchzusetzen, widerspricht dem Organisationsstatut der Partei. Das Verfahren ist insgesamt unzulässig“, sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler Jörn Ipsen, ehemaliger Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs, der „Welt am Sonntag“.

Nach seiner Auffassung müsse die SPD einen satzungsändernden Parteitag abhalten, bevor Kandidaten sich der Mitgliederbefragung stellen. Der Professor für Verwaltungsrecht an der Universität München, Jens Kersten, hat vor allem Bedenken dagegen, dass der SPD-Parteivorstand die Befragung lediglich online und per Briefwahl durchführen will: „Auf diese Weise werden die gesetzlich vorgeschriebenen, repräsentativen Wahlverfahren digital unterlaufen“, sagte Kersten. Manipulationen wären demnach leichter vorzunehmen und schwerer zu entdecken.

 

Der Verwaltungsrechtler sieht bei einer solchen Online-Wahl das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip infrage gestellt. Die Mitgliederbefragung entfalte „faktisch die Wirkung einer Personenwahl, an die sich dann auch der Parteitag gebunden fühlen könnte.“ Hat Kersten mit dieser Einschätzung Recht, dann müssten auch die hohen Anforderungen des Parteiengesetzes an eine Personenwahl gelten.

Das würde bedeuten: geheime Urnenwahl in den 11.000 SPD-Ortsvereinen. Der Verwaltungsrechtler an der Universität Konstanz, Christoph Schönberger, hält schon die bestehende Regelung des SPD-Organisationsstatuts für „autoritär und problematisch“, wonach der alte Vorstand den neuen vorschlägt. Mit ein bisschen Basisbeteiligung sei das kaum zu kaschieren.

Das „verkorkste Verfahren“ zeige die ganze Misere der SPD, sagte Schönberger der „Welt am Sonntag“. Der Parteivorstand hat zudem die Hürden für mögliche Kandidaten deutlich erhöht: Genügte es laut gültiger Wahlordnung der SPD bisher, wenn ein Bewerber für den Parteivorsitz von drei Ortsvereinen unterstützt wurde, so müssen es laut Vorstandsbeschluss jetzt „fünf Unterbezirke oder ein Bezirk beziehungsweise Landesverband“ sein. Dieses faktische Außerkraftsetzen des internen Parteirechts dürfte auf viele potenzielle Bewerber abschreckend wirken. Der SPD-Parteivorstand hatte am vergangenen Montag beschlossen, dazu alle rund 420.000 Parteimitglieder zu befragen. Gleichzeitig sollen sie darüber abstimmen, ob die SPD künftig von einer „Doppelspitze“ geführt wird. (dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 30.06.2019 


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