Wirtschaft – Monsanto verklagt Kalifornien, weil der US-Bundesstaat Glyphosat auf Verbotsliste gesetzt hat

Kopp Verlag


Monsanto verklagt Kalifornien, weil der US-Bundesstaat Glyphosat auf Verbotsliste gesetzt hat

Der Chemiekonzern klagt gegen die Entscheidung des Bundesstaates Kalifornien, das vermutlich krebserregende Mittel Glyphosat zu indizieren. Unternehmensklagen gefährden hoheitliche Entscheidungen in Umweltfragen. Mit TTIP wird dies auch ein Problem in Europa.

In den USA wird eine Klage des Unternehmens Monsanto gegen den Bundesstaat Kalifornien diskutiert. Der Chemiekonzern reichte im Januar eine Klage ein, um Kalifornien zu zwingen, ein 1986 erlassenes Gesetz zurückzunehmen. Das Prop 65 verbietet es Unternehmen, Stoffe in die Umwelt zu entlassen, die Krebs oder vererbbare Krankheiten verursachen können.



Für die Bewertung stützt sich Kalifornien auf Ergebnisse der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Nach deren Angaben listet Kalifornien verbotene Stoffe auf. Seit Ende 2015 führt die IARC nach einem einstimmigen Beschluss auch den Stoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“.

Dem folgend setzte Kalifornien den Stoff Glyphosat auf die Prop-65-Liste. Mit seiner Klage wendet sich Monsanto nun dagegen, dass der Staat sich auf die IARC-Liste bezieht. Monsantos Anwälte behaupten, dass eine staatliche Institution sich nicht auf Erkenntnisse einer internationalen Organisation verlassen dürfe. Dies ist nach Ansicht des Chemiekonzerns verfassungswidrig. Wenn Monsanto mit dieser Argumentation Erfolg hat, besteht keine Möglichkeit mehr, die Nutzung in Kalifornien zu verbieten.

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Monsanto und andere Chemieunternehmen haben in den USA auf diesem Weg jahrelang die Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel blockiert. „Ihre Klage ist ein weiteres Beispiel für das kontinuierliche Engagement des Unternehmens gegen die Rechte der Verbraucher“, kritisierte Rebecca Spektor vom Center for Food Safety.

Im Jahr 2015 verdiente Monsanto mit seinem Glyphosat „Roundup“ etwa 4,8 Milliarden US-Dollar. Durch diese Art von Unternehmensklagen gegen staatliche Entscheidungen sehen Kritiker den demokratischen und hoheitlichen Charakter der Rechtsprechung gefährdet. Während in diesem Fall immerhin der Oberste Gerichtshof in Kalifornien entscheidet, suchen die Unternehmen in anderen Fällen den Weg der Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS), bei denen Wirtschaftsanwälte das Ergebnis aushandeln.

In Kanada verlangt etwa Lone Pine Resources, ein kanadisches Öl- und Gas-Unternehmen, über 250 Millionen Dollar Entschädigung auf Kosten des Steuerzahlers, weil der Bundesstaat Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Das Unternehmen wandte sich aber nicht etwa an ein kanadisches Gericht. Stattdessen nutzte der kanadische Konzern seine US-amerikanische Tochterfirma mit Sitz im Steuerparadies Delaware, um sich auf das Investitionskapitel der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA berufen zu können.

Dies steht eigentlich nur mexikanischen und US-amerikanischen Firmen offen. Trotzdem konnte der Konzern im September 2013 eine „Investor-to-State“-Klage einreichen. Firmen, denen die europäischen Umweltgesetze nicht passen, darunter befindet sich auch Monsanto, könnten in Zukunft unter Berufung auf das TTIP-Abkommen noch einfacher gegen politische Maßnahmen vorgehen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 09.03.2016

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