Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet heute sein Urteil über die Klage- und Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe.
Dabei geht es nicht um die Klagen zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten, die die Umwelthilfe als Naturschutzverband anstrengt. Vielmehr steht ihre Tätigkeit als Verbraucherschutzverein im Mittelpunkt.
Im konkreten Fall wehrt sich ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart gegen eine Klage der Umwelthilfe, die ihm einen Verstoß gegen Verbraucherschutz-Vorschriften vorwirft. Der Unternehmer hält die Klage für rechtsmissbräuchlich und argumentiert, dass die Umwelthilfe es bei ihrem Vorgehen vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen habe. Der Verein erzielte durch Abmahngebühren und Vertragsstrafen zuletzt gut ein Viertel seiner Einnahmen. Die Umwelthilfe argumentiert ihrerseits, dieses Geld auschließlich für weitere Verbraucherschutz-Kontrollen und die Verbraucherberatung einzusetzen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.07.2019
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