Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihren Klagen als Verbraucherschutzorganisation keinen Rechtsmissbrauch betrieben. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Er bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Geklagt hatte ein Autohändler, der auf Betreiben der Umwelthilfe eine Abmahnung erhalten hatte, weil er im Internet nicht über den Treibstoffverbrauch seiner Fahrzeuge informierte. Er hatte der Organisation vorgeworfen, Abmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen.
Die Deutsche Umwelthilfe steht auch wegen ihrer Klagen auf Fahrverbote in mehreren deutschen Städten in der Kritik. Diese Verfahren waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Allerdings hatte der Autohändler grundsätzlich das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht bestritten.
(AZ: I ZR 149/18)
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.07.2019
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DIE streiten sich nur wenn es der BRiD nützt und der Bürger einen Vorteil bekommt. Das gab es schon lange nicht mehr. Schadet es der BRiD dann sind DIE sich einig, gegen das eigene Volk. Die Schlange häutet sich, es bleibt eine Schlange.
Die Umwelthilfe ist auch so ein elender Verein der die Verbraucher ausnimmt. Pfui Teufel.
Die und der Umwelt helfen ? Die wissen doch gar nicht was Umwelt ist, diese großkotzigen Idioten !.