Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen erweitert werden

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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat vorgelegt (19/12085). Danach sollen die Gerichtsvollzieher berechtigt sein, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, um verschwiegene Grundstücksrechte der Schuldner zu ermitteln. Auch können sie nun bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen den aktuellen Arbeitgeber oder den aktuellen Aufenthaltsort der Schuldner erfragen. Zudem wird die Abfragemöglichkeit hinsichtlich des Wohnortes auch auf Selbständige und Hinterbliebene erweitert, die bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen versichert sind oder Hinterbliebenenleistungen von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen beziehen.

Trotz der gesetzlichen Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten habe sich in der Praxis gezeigt, heißt es in dem Entwurf, dass die bestehenden Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten optimiert werden können. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sei die schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen von erheblicher Bedeutung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 854 vom 02.08.2019


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birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Plünderungen sollen also noch weiter erleichtert werden.
Die Sesselfurzerabteilung kann ohne Raub nicht leben.
Menschen sollten sich von dieser raubritterbande nicht länger Energie ziehen lassen.

Und für was wurde die neue DSGVO verabschiedet ? Die verbietet eindeutig den Zugriff auf natürliche Personen.
Gebt die Personalausweise zurück und basta !

Alexander Berg
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Hab und Gut = natürliche Person?

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Nee = Mensch ! Dem gehört die natürliche, als auch die juristische Person.